Behördendeutsch kontra Klarsprache

Gesetzestexte, Amtsschreiben, Asylbescheide - offizielle Schriftstücke sind für den Empfänger selten leicht verständlich. Mit dieser Thematik sowie mit Verbesserungsmöglichkeiten befasst eine Tagung in Graz.

Viele Schriftstücke von offiziellen Stellen, aber auch etwa von Versicherungen sind laut Rudolf Muhr, Obmann der Gesellschaft „Klarsprache“, für ihre Empfänger alles andere als leicht verständlich: „Das reicht von der Gestaltung bis zum Inhalt - wenn etwa ein großer Teil der ersten Seite schon zum Beispiel vom Logo der Organisation eingenommen wird. Zumeist sind die Schreiben in ‚Behördendeutsch‘ oder einer anderen hermetischen Sprache abgefasst, meist von Juristen“, so Muhr, der auch Initiator des österreichischen „Wortes bzw. Unwortes des Jahres“ ist.

Vorreiter USA

Eine Vorreiterrolle in leichter verständlicher Sprache hätten die skandinavischen und die angelsächsischen Länder eingenommen, sagt Muhr: In den USA habe dies schon in den 40er-Jahren mit leichter lesbarer Formulierung in Zeitungen begonnen, und 1984 habe ein Pensionist den Staat New York wegen eines unverständlichen Bescheides geklagt - ein Gericht habe dann entschieden, dass Schriftstücke so abzufassen seien, dass sie klar verständlich sind. Einer der ersten Schritte von Präsident Barack Obama im Jahr 2009 sei es gewesen, den „Plain Language Act“ (Klare Sprache-Gesetz) zu unterschreiben: Dieser verpflichtet zwar zum leicht verständlichen Schreiben von offiziellen Schriftstücken, aber es gibt beim Zuwiderhandeln keine Sanktionen.

Erfahrungsaustausch und Verbesserungsvorschläge

Bei der von der Plain Language Association International (PLAIN) und Klarsprache.at veranstalteten Konferenz - von 21. bis 23. September in Graz - geht es auch um Erfahrungsaustausch und Beispiele, wie die Verwendung einer klaren Sprache Abläufe erleichtert und Kosten spart. Erwartet werden rund 200 Teilnehmer, dazu kommen 70 Keynote-Speaker und bis zu 70 Mitwirkende aus über 20 Ländern aus fünf Kontinenten.

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