Grüne kritisieren Bürokratie für Pflegefamilien

Den Bürokratiedschungel für Pflegefamilien in der Steiermark haben die Grünen in einem Landtagsausschuss kritisiert: So sah sich in einem aktuellen Fall keine Bezirkshauptmannschaft für die Sonderpflegekosten eines Pflegekindes zuständig.

Schon im Juni hatten die Grünen gefordert, dass das steirische Kinder- und Jugendhilfsgesetz aus dem Jahr 2013 repariert werden müsse. Dieses sieht vor, dass - wenn ein Pflegekind zu einer Familie in einen anderen Bezirk kommt - die ursprüngliche Bezirkshauptmannschaft zuständig bleibt. Ausnahmen seien nur bei „wichtigen Gründen“ möglich. Und daran spießt es sich laut den Grünen.

Mutter mit Kind

ORF.at/Zita Klimek

Bis zu 300 Pflegefamilien könnten betroffen sein

Landtagsabgeordnete Sandra Krautwaschl kenne einen konkreten Fall: „Es geht da um Obersteiermark und Oststeiermark. Und das Problem war eben, dass die ursprünglich zuständige BH abgelehnt hat, das Kind weiterzuversorgen. Es ist in diesem Fall um einen Sonderpflegebedarf gegangen und die neue Wohnort-BH hat dann auch gesagt, sie ist nicht zuständig. Das führt natürlich dazu, dass die betroffenen Pflegeeltern monatelang auf Geld warten und ihre Leistungen nicht rückerstattet bekommen.“

Fall dem Sozialressort nicht bekannt

Aus dem Büro der zuständigen Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) heißt es, man habe bei den Bezirksbehörden nachgefragt und es sei kein solcher Fall bekannt. Man ersuche daher die Grünen, dem Sozialressort konkret Familie und Behörden zu nennen. Und man betont: In der Steiermark komme es zu keiner Kindesweglegung durch die Bezirkshauptmannschaften. Es sei alles klar und auch durch einen Erlass geregelt, dass Pflegefamilien zu ihrer Unterstützung kommen.

Grüne stellen Antrag

Die Grünen sehen das nicht so und fordern im Landtagsausschuss, das Gesetz zu ändern: „Sie berufen sich auf diesen Erlass und sagen, das ist ausreichend. Wir glauben - und viele andere Bereiche bestärken mich darin - dass hier vor allem im Behindertenbereich Zuständigkeiten im Gesetz klar geregelt sein müssen, weil es sonst immer auf Kosten der Betroffenen zu langen Wartezeiten kommt, bis die Fälle geregelt sind“, so die grüne Landtagsabgeordnete Sandra Krautwaschl.

Link: