List zu Somalier-Urteil: Unfälle, die passieren

Am Freitag hat ein Richtersenat in Graz den Spruch der Geschworenen in einem Prozess ausgesetzt. Caroline List, Präsidentin des Grazer Straflandesgerichtes, sagte am Montag, dass im Laiensystem „Unfälle passieren“ können.

Am vergangenen Freitag haben die Laienrichter im Grazer Straflandesgericht einen wegen Mordversuchs angeklagten Somalier, für den die Staatsanwaltschaft die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt hatte, freigesprochen - mehr dazu in Asylheim-Brandstiftung: Freispruch aufgehoben.

„Immer wieder Kritik“, aber „Teil des Staatswesens“

Der Fall muss nun von einem neuen Richtersenat und neuen Geschworenen ein zweites Mal verhandelt werden. Dieser Fall wirft die wiederholt diskutierte Frage auf, wie sinnvoll und nötig Laienrichter - also Geschworene und Schöffen - in unserer Rechtsprechung sind. Caroline List, Präsidentin des Grazer Straflandesgerichtes sagte: „Es gibt auch unter den Berufsrichtern immer wieder Kritik an der Laiengerichtsbarkeit - allerdings ist aus meiner Sicht dazu zu sagen: Sie ist ein Teil unseres demokratischen Staatswesens. Und es gibt keine Mehrheit, die Laiengerichtsbarkeit abzuschaffen.“

„Unfälle, die passieren“

„Natürlich kann es geschehen, dass Urteile nicht richtig begründet sind oder auf einem Irrtum begründet sind, und es dann zu einem Moniturverfahren kommen kann, wie es am Freitag geschehen ist, aber das sind dann nun einmal die Unfälle, die passieren können, und die wir in Kauf nehmen müssen“, ergänzte List.

Andere Systeme

Auf die Frage, ob es sinnvoll wäre, das heimische System etwa nach deutschem Vorbild zu ändern, meinte die Gerichtspräsidentin: „Meine Meinung zählt nicht. Es ist ein demokratisches Einverständnis oder ein Einverständnis der Mehrheit der Parteien. Wir könnten auch mit einem anderen System arbeiten.“

Nicht nach Richterwunsch

Wird der Spruch der Geschworenen ausgesetzt, stellen sich viele die Frage, ob dann verhandelt werde, bis das Ergebnis so ist, wie der Berufsrichter es sich vorstellt. List: „Das genau darf nicht der Fall sein. Es gibt im Gesetz festgeschriebene Gründe, aus denen ein Moniturverfahren durchgeführt werden kann und muss. Kein Grund für ein Moniturverfahren ist, dass das Urteil, das die Geschworenen gesprochen haben, den Berufsrichtern nicht passt.“