Autokratzerin: Klage gegen Republik abgeblitzt

Weil eine psychisch kranke Frau für das Zerkratzen von mehr als 1.000 Autos in Graz nicht belangt werden kann, brachte ein Anwalt im Sommer eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich ein - diese wurde jetzt zurückgewiesen.

Als das Vermögen der Täterin für Reparaturen aufgebraucht war, blieben die Opfer auf ihren Kosten sitzen. Der Grazer Anwalt Georg Eisenberger nahm daraufhin die Republik Österreich in die Pflicht, da die beschädigten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkflächen abgestellt waren: Über das Studierenden-Projekt „Legal Clinic“ brachte er eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein - mehr dazu in Grazer Autokratzerin: Fall vor Zivillandesgericht (12.7.2017). Diese wurde nun vom Zivillandesgericht abgewiesen.

Berufung eingelegt

Denn die Polizei sei nicht untätig gewesen, einmal im Monat Streife gefahren - und mehr hätte sie nicht tun können, hieß es laut Eisenberger in der Urteilsbegründung. Die „Legal Clinic“ hat gegen das Urteil bereits Berufung erhoben: „Verhindert muss immer und auch dann werden, wenn der Täter nicht eingesperrt werden kann. Gerade wenn jemand nicht eingesperrt werden kann, obwohl er gefährlich ist, müsste die Polizei besonders intensiv aufpassen, dass Straftaten erst gar nicht passieren“, so Eisenberger.

Zerkratzes Auto

ORF

Die Frau dürfte seit 2010 für rund 1.000 Sachbeschädigungen - immer wieder kratzte sie das gleiche Zickzackmuster auf Autos - verantwortlich sein. Der bisherige Schaden beträgt rund eine Million Euro. Für eine Einweisung in einen geschlossenen Bereich fehlt nach wie vor die gesetzliche Grundlage.

Der Begründung des Gerichts, andere Maßnahmen wie etwa Handyortung oder Fußfessel wären als persönlicher Eingriff unverhältnismäßig gewesen, setzte Eisenberger entgegen: „Andere Maßnahmen wären gar nicht notwendig gewesen. Die Polizei hätte die anerkannt zulässige Maßnahme der Streifenüberwachung einfach nur durchgehend vornehmen müssen.“

Entscheidung bei OLG Graz

Durch die permanente Überwachung wären die rund 1.000 zerkratzten Autos wohl unbeschädigt geblieben. Doch permanente Überwachung braucht Personal - und: „Wenn der Staat zu wenig Personal zur effektiven Verhinderung von Straftaten zur Verfügung stellt, haftet er für Organisationsverschulden“, so der Anwalt.

Nun liegt die Entscheidung beim Oberlandesgericht Graz - ein weiterer Rechtszug zum Obersten Gerichtshof wäre wegen des geringen Streitwertes des Einzelfalls nicht möglich.

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