Kinder nach Arzt-Freispruch verzweifelt

Die Kinder des oststeirischen Arztes haben sich nach dessen Freispruch bei einer Pressekonferenz am Mittwoch verzweifelt gezeigt: „Für mich war es die Hölle auf Erden“, hat etwa der 19-jährige Sohn seine Kindheit beschrieben.

Gemeinsam mit Experten gaben die mittlerweile erwachsenen Kinder am Mittwoch eine Pressekonferenz. Dabei beschrieb etwa der Sohn - wie auch schon vor Gericht -, wie er als Kind dem Vater immer wieder Injektionen geben musste: „Danach waren meine Hände voller Blut, und unter Tränen bin ich mich danach duschen gegangen. Er hat jedes Mal gesagt, wenn ich das weitersage, wenn ich das der Mama erzähle, dass ich das machen habe müssen, dann bin ich schuld, dass die Mama sich scheiden lässt, die Familie zerbricht und meine Schwester sich umbringt.“ Es war die Hölle auf Erden, so der Sohn weiter, er werde dieses Bild nie vergessen.

„Eine Quälerei, tagein, tagaus“

Eine der Töchter berichtete, dass sie ständig damit beschäftigt gewesen sei, den Selbstmord des Vaters zu verhindern: „Ich war eigentlich nur mit ihm beschäftigt, die ganze Zeit. Ich bin ab und zu nachts neben ihm gelegen und habe geschaut, ob er eh noch atmet. Es war eine Quälerei, tagein, tagaus.“

Zwei der vier Kinder des oststeirischen Arztes

APA/Herbert Neubauer

Zwei der vier Kinder des Arztes

Anwältin: „Verfahren wirft viele Fragen auf“

Andrea Peter, die Anwältin der Kinder, stellte am Mittwoch klar: Sie habe nicht die Absicht und das auch nicht kommuniziert, den Richter wegen Amtsmissbrauchs anzuzeigen - mehr dazu in Arzt-Freispruch: Kinder wollen Richter anzeigen (30.9.2017). Auf jeden Fall werfe das Verfahren aber viele Fragen auf, besonders die Argumentation des Richters, es handle sich hier um einen verspäteten Rosenkrieg - fünf Jahre nach der Scheidung der Eltern: „Hier muss allerdings mit aller Deutlichkeit darauf verwiesen werden, dass der Tatzeitraum, der vom Staatsanwalt angeklagt wurde, bereits im Jahr 2000 beginnt, somit zwölf Jahre vor der Scheidung der Kindeseltern. Man darf auch nicht vergessen, dass ein Kind im Jahr 2004 - acht Jahre vor der Scheidung - bereits einen Suizidversuch unternahm und dies damit begründet, dass es die psychischen Belastungen, verursacht durch den Vater, nicht mehr ertragen wollte.“

Gutachter: „Eindeutiger Beweis“

Der Psychiater Patrick Frottier verfasste ein Privatgutachten über die Kinder, das vom Gericht nicht zugelassen wurde. Bei der Pressekonferenz zitierte er außerdem aus einem zivilrechtlichen Gutachten der Psychiaterin Gabriele Wörgötter. „‚Sollte sich im Zuge des Strafverfahrens herausstellen, dass der Beklagte die ihm vorgeworfenen Handlungen und Verhaltensweisen tatsächlich gesetzt hat, so ist die der Klägerin zu attestierende psychische Erkrankung als Traumafolgestörung zu interpretieren und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die von ihr geschilderten Verhaltensweisen des Beklagten zurückzuführen.‘ Wenn also das Gericht meint, es gibt keine Hinweise darauf, dass ursächlich ein Zusammenhang ist zwischen dem Erlebten und der psychischen Störung, würde ich doch meinen, dass das ein eindeutiger Beweis ist“, so Frottier.

Kriminologin: „Verfahren nie in Graz“

Die Kriminologin Katharina Beclin sagte, dass das Verfahren ohnehin nie in Graz hätte stattfinden dürfen, denn ein Gutachter erklärte sich gleich zu Beginn der Ermittlungen für befangen, „und zwar mit folgender Begründung - ich zitiere: ‚In den letzten Wochen - gemeint ist eben, bevor er im Dezember 2015 um seine Enthebung wegen Befangenheit bat - sei es zu einer ganzen Reihe von Interventionsversuchen durch Kollegen, aber auch durch Politiker gekommen, die sowohl die Opfer, als auch den Angeklagten betroffen haben.‘“

Der Beschuldigte ist der Bruder eines Spitzenpolitikers. Die Kinder und ihre Anwältin erklärten dazu am Mittwoch: Auf sie sei kein Druck ausgeübt worden.

„Mit äußerster Gewissenhaftigkeit Verfahren geführt“

Dass sich die Familie nun über die Medien an die Öffentlichkeit wandte, stieß bei dem Präsidenten der Richtervereinigung, Werner Zinkl, schon im Vorfeld auf Kritik: „Letztendlich müssen wir froh sein, in einem Rechtsstaat zu leben, und da sollte man auch die Entscheidungen der Justiz in dieser Form respektieren bzw. mit legitimen und im Gesetz vorgesehenen Mitteln bekämpfen - aber nicht auf solche Art und Weise.“

Bereits am Dienstag hatte sich die Justiz gegen die Kritik der Kläger gewehrt - mehr dazu in Arzt-Urteil: Justiz wehrt sich (3.10.2017). Zinkl bezeichnete die Vorwürfe gegen den Richter als völlig „unqualifiziert und unangebracht“.

Dieser habe „mit äußerster Gewissenhaftigkeit das Verfahren geführt und ist zu einer Entscheidung gekommen. Wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, dann ist es legitim, dass man sie bekämpft, die Staatsanwaltschaft hat das auch getan. Ich würde da einmal ganz sachlich bleiben und abwarten, wie das ausgeht“, so Zinkl.

„Entbehrt jeder Sachlichkeit“

Auch Christian Haider von der Bundesvertretung der Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) stellte sich hinter den Richter, der vor allem auch aus dem Grazer Amokfahrer-Prozess bekannt ist und damals für seine Verhandlungsführung geschätzt wurde: „Wenn es einen Freispruch gibt und man dann sagt, das Urteil verharmlost Gewalt an Frauen, oder wenn der Richter freispricht, dann ist das gleich Amtsmissbrauch, dann entbehrt das meiner Ansicht nach jeder Sachlichkeit.“

Haider habe Verständnis für emotionale Reaktionen von Angehörigen, die mit Urteilen nicht einverstanden sind. Aber „was ich nicht verstehe, ist, dass Anwälte und andere Personen, die wesentlich weniger emotional betroffen sind und beruflich damit zu tun haben, sich äußerst unsachlich verhalten“.