Makler-Freispruch: Kein Wucher, kein Betrug

Vom Vorwurf des Wuchers und schweren Betrugs ist ein Makler am Dienstag in Graz vor Gericht freigesprochen worden. Er hatte für den Verkauf eines Grundstücks um 3,7 Millionen Euro ein Honorar von 700.000 Euro bekommen.

Verurteilt wurde der 46-Jährige nur wegen Anstiftung zur falschen Zeugenaussage, was ihm fünf Monate bedingt einbrachte. Er nahm die Strafe an. Von den Hauptvorwürfen wurde der 46-Jährige jedoch freigesprochen. Sowohl Verteidiger Gerald Ruhri als auch die Staatsanwältin gaben Rechtsmittelverzicht bekannt, nur der Anwalt der Verkäuferin gab vorläufig keine Erklärung ab.

Geldfund in Kellerabteil

Den Fall ins Rollen gebracht hatten 270.000 Euro, die Anfang dieses Jahres durch einen Zufall gefunden worden waren, als ein Kellerabteil in Graz neu vermietet wurde. Das Geld stammte laut den Aussagen des Mannes aus der Provision für den Immobilienverkauf - mehr dazu in Mysteriöser Geldfund in Grazer Keller geklärt (steiermark.ORF.at, 4.4.2017).

Am Dienstag wurde vor Gericht jene Frau als Zeugin befragt, für die der Angeklagte eine Liegenschaft verkauft hatte. Sie schilderte, dass sie nach dem Tod ihres Mannes vor drei Jahren mit ihren vier Kindern allein war: Sie musste aufgrund von Schulden den Hof verkaufen, für den der Makler 3,7 Millionen Euro herausholen konnte. Zuvor hatte er erreicht, dass eine Umwidmung von landwirtschaftlicher Nutzfläche auf Bauland durchging, wodurch das zunächst auf 130.000 Euro geschätzte Grundstück eine gewaltige Wertsteigerung erfuhr. Dafür erhielt er das Honorar von 700.000 Euro.

Polizeicomputer defekt

Die Hälfte des Geldes habe er in die USA mitgenommen, so die Zeugin. Die andere Hälfte habe er in Graz versteckt. Als der Angeklagte über Medien vom Fund des Geldkoffers erfuhr, habe er sie zur Polizei geschickt, erzählte die Frau weiter. Sie sollte eine Falschaussage machen, was sie tat - und wofür der Angeklagte am Dienstag auch verurteilt wurde. Da der Polizeicomputer aber nicht funktionierte, konnte die Aussage nicht protokolliert werden.

Dennoch sei der 51-Jährigen mulmig gewesen, weshalb sie ein weiteres Mal zur Polizei ging. Auf die Frage der Staatsanwältin, ob die Zeugin in den Angeklagten verliebt gewesen sei, antwortete diese mit ja. Anfangs habe sie sich eine Beziehung vorstellen können. Der Angeklagte hörte mit einem Lächeln zu und blieb dabei, unschuldig zu sein.

Richterin zu Keller, Kiste, Handtuch: Warum?

Die erste Verhandlung im Prozess fand bereits im August statt. Damals wollte die Richterin wissen, warum der 47-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Graz-Umgebung das Geld in dem Kellerabteil in einer Kiste in einem Handtuch verpackt verwahrt hat.

Der Angeklagte antwortete: Es sei einfach so gewesen, es sei ihm klar, „dass das blöd ausschaut“. Die Staatsanwältin fragte nach, warum er das Geld nicht auf ein Konto gelegt habe: Dazu erklärte der Mann, er habe Termine und wenig Zeit gehabt, habe das alles nach einer anstehenden USA-Reise erledigen wollen.

Beziehungsgeflecht

Der Privatbeteiligtenvertreter der betroffenen Frau sagte, die Frau sei vom Angeklagten geblendet worden. Der Angeklagte sagte, ihm sei es lieber, er hätte die Frau gar nicht kennengelernt, es sei alles nicht so, wie es vor Gericht dargestellt werde.

Komplexer Verlassenschaftsfall

Vor Gericht stellte sich der Fall zunehmend als komplizierter Verlassenschaftsfall dar: Umwidmungen und geplante Siedlungsbauten waren im Zentrum. „Ich habe ihr geholfen, dass bei dem Verkauf mehr für sie und ihre Kinder herauskommt“, beteuerte der Makler und fügte hinzu: „Entscheidend war die Idee, einen Teil der Liegenschaft auszugliedern.“ Der Teil wurde extra an einen Bauträger verkauft, wobei die Kaufsumme bei etwa 3,7 Millionen Euro lag. Die Verlassenschaft war davor auf weit weniger geschätzt worden, weshalb der Beschuldigte vorbrachte, dass es sein Verdienst war, dass ein so hoher Erlös erzielt wurde.

„Erschreckend“ und „Zufall“

Der 47-Jährige meinte, dass sich die Verkäuferin in keiner Notlage befunden habe, da die Verlassenschaft bereits schuldenfrei gewesen sei. Er meinte, dass bei der Frau Kalkül im Spiel sei - zumal sie bei allen Tagsatzungen dabei gewesen sei und selbst ein Gewerbe angemeldet habe. 350.000 Euro habe er ihr nun bereits zurückgegeben.

„Es ist erschreckend, dass so eine Erfolgsgeschichte durch Zufall zu so etwas wird.“ Er zeigte sich überzeugt, dass ihm das Geld für die eineinhalb Jahre Arbeit, sein Verkaufskonzept und -Geschick zustehe.

In den Medien vom Geldfund gelesen

Das Kellerabteil habe er Monate vor dem Immobiliengeschäft mit der Frau angemietet, sagte der Angeklagte vor Gericht - und zwar vom Sohn des Hauseigentümers und befristet, bis ein neuer Mieter einzieht. Als ein neuer Mieter kam, habe es der Eigentümer verabsäumt, ihn zu informieren, daher sei das Geld vom Nachmieter gefunden worden. Der Beschuldigte habe erst in den Medien davon gelesen und dann die Verkäuferin gebeten, zur Polizei zu gehen und zu sagen, dass das Geld aus ihrem Verlass stamme. Für die Anstiftung zur Falschaussage wurde der 46-Jährige zu fünf Monaten bedingt verurteilt - von den Vorwürfen des Wuchers und schweren Betrugs sprach man ihn in Graz frei.