Nebenbuhler niedergestochen: Zwölf Jahre Haft

Wegen versuchten Mordes musste sich am Montag ein 43-Jähriger zum zweiten Mal vor Gericht verantwortet. Der gebürtige Nigerianer soll 2015 einen Nebenbuhler niedergestochen haben. Das Urteil: Zwölf Jahre Haft.

Schon beim ersten Prozess im Vorjahr wurde der Angeklagte von einer Geschworenenmehrheit des Mordversuchs nicht rechtskräftig schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt - mehr dazu in Zwölf Jahre Haft für versuchten Mord (15.9.2016). Der Oberste Gerichtshof beanstandete aber die Fragestellung während des Prozesses und hob das Urteil gegen den 43-Jährigen wieder auf.

Messer in Bauch gerammt

Der Nigerianer erhielt im Sommer 2015 eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich und kehrte nach längerer Abwesenheit nach Graz zu seiner Ehefrau zurück, um sie zu überraschen - doch bei seiner Ankunft in der Wohnung wurde er böse überrascht, fand er doch einen anderen Mann vor.

Aussage gegen Aussage

Die Ehefrau meinte, es sei lediglich ein Mitbewohner. Der Ehemann akzeptierte das zunächst, zweifelte aber zunehmend an dieser Version, bis es schließlich zum blutigen Streit kam - schnell war ein Messer im Spiel, und der 43-Jährige soll seinem Nebenbuhler einen wuchtigen Bauchstich zugefügt haben, der laut medizinischem Gutachten lebensgefährliche Verletzungen zur Folge hatte. Der Angeklagte fühlt sich aber nicht schuldig - er sagt, das Opfer sei mit einem Messer auf ihn losgegangen: Damit steht Aussage gegen Aussage.

Beim Prozess am Montag wurde ein Video von der Tatrekonstruktion gezeigt, eine Gutachterin erklärte, wie die Blutspuren im Labor mikrobiologisch untersucht wurden, und eine andere Gutachterin sagte, dass weder die Version des Angeklagten noch die des Opfers mit dem Tathergang und den Verletzungen übereinstimmen würden.

Erneut schuldig gesprochen

Die Geschworenen glaubten schlussendlich erneut der Version des Opfers und befanden den Angeklagten mit 6:2 Stimmen für schuldig des versuchten Mordes. Die Strafe: Erneut zwölf Jahre Haft. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.