Mordversuch: Prozess um Messerstecherei in Graz

Wegen Mordversuchs haben sich am Montag vier Männer vor dem Grazer Straflandesgericht verantwortet. Die Afghanen sollen im Dezember im Grazer Stadtpark mit einer Gruppe Tschetschenen in eine Messerstecherei geraten sein.

Die Beschuldigten zeigten sich bereits teilweise geständig, sprachen aber von Verteidigung. Zu Beginn der Verhandlung klärte die Staatsanwältin, dass man bisher nicht wisse, was genau passiert sei; die Versionen zum Tathergang seien unterschiedlich. Ihr zufolge sei es jedenfalls nur einem „glücklichen Zufall“ zu verdanken, dass es beim Mordversuch blieb und es keine Toten gab.

Brutale Rauferei

Die angeklagten Afghanen sollen ihre Opfer heftig getreten und geschlagen haben. Mehrere Messer wurden gezückt und mit ihnen unter anderem gegen Bauch und Rücken der jeweiligen Kontrahenten gestochen. Einer der Verletzten musste mit einer geöffneten Bauchhöhle im Spital notoperiert werden.

Die Staatsanwältin sprach von Stichen, so wuchtig, dass bei den Rippen die Knorpel brachen. Die anderen Tschetschenen seien mit leichteren Verletzungen davongekommen, etwa weil das Schulterblatt ein tieferes Eindringen der Klinge verhinderte. Die massive Gewalteinwirkung brachte die Anklägerin zur Schlussfolgerung eines Mordversuchs.

Opfer als auch Täter sollen gelogen haben

Der Auseinandersetzung soll ein Suchtgiftbetrug vorangegangen sein, wobei Opfer als auch Täter laut Verteidigerin des ersten Angeklagten im Laufe des Ermittlungsverfahren gelogen haben müssten. Sie kritisierte, dass eine Tatrekonstruktion mit mehreren Varianten mehr Aufschluss hätte bringen können - die Staatsanwaltschaft hätte es jedoch verabsäumt, eine solche durchzuführen. Ihr Mandant wolle gestehen, dass er eine schwere Körperverletzung begangen hat - jedoch keinen Mordversuch. Er selbst konnte ohne Dolmetscher noch nicht viel dazu sagen.

„Anklage nur Hypothese“

Der Verteidiger des zweiten Beschuldigten betonte, dass die Anklage nur eine Hypothese sei - genauso wie die Variante seiner Vorrednerin. Er gestand für seinen Mandanten ein, dass er sich mit den anderen Beteiligten der Rauferei abgesprochen habe. Danach sei man mit einer falschen Version der Geschichte zur Polizei gegangen: Die Tschetschenen hätten die Messer dabei gehabt - so war es jedoch nicht, wie Ermittlungen ans Licht brachten.

Als der zweite Angeklagte am Montag wieder eine andere Version anführte, empörte sich der Richter: „Sie verarschen die Polizei und das Gericht!“ Der Verteidiger zeigte sich empört, woraufhin der Richter meinte: „Das hat er ja zugegeben.“ Nach der Befragung der weiteren Angeklagten wird der Prozess auf Mittwoch vertagt.