Wohnunterstützung: Oppositionskritik abgeblitzt
Wenn ein Drittel der Abgeordneten Zweifel an einem Gesetz hat, steht das Mittel eines sogenannten „Drittelantrages“ zur Verfügung, mit dem eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof eingeleitet werden kann. Genau das geschah auch im Februar, nachdem sich 19 steirische Landtagsabgeordnete von FPÖ, Grünen und KPÖ zusammengetan hatten - mehr dazu in Wohnunterstützung bei Verfassungsgerichtshof (21.2.1017).
Opposition sah Verletzung des Gleichheitssatzes
Sie kritisierten, dass bei der Wohnunterstützung Studenten gegenüber Lehrlingen und volljährigen Schülern benachteiligt werden, weil bei der Einkommensermittlung das gesamte Einkommen der Eltern herangezogen wird, auch wenn sie nicht im selben Haushalt leben - mehr dazu in Wohnunterstützung wird nachjustiert (30.11.2016).
APA/Herbert Neubauer
Dass mit dieser Beschränkung auf eine Personengruppe der Gleichheitssatz verletzt wird, wollte der Verfassungsgerichtshof aber so nicht erkennen: Es sei dem Landesgesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er die Förderung unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt berechnet, so die Begründung des Gerichts.
Kampus „erfreut und erleichtert“
Auch die von den drei Landtagsparteien vorgebrachte besondere Belastung von Familien mit mehreren Kindern konnte der Verfassungsgerichtshof angesichts der für diesen Fall vorgesehenen Gewichtung des Haushaltseinkommens nicht erkennen. SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus reagierte mit Freude und Erleichterung auf die Entscheidung. Erfreut darüber, dass die Landesjuristen das Wohnunterstützungsgesetz gut vorbereitet hätten - und erleichtert, weil in dieser Frage jetzt Rechtssicherheit herrsche.