Jugendbande nach Raub vor Gericht

Nach einem Raub am Grazer Jakominplatz standen am Dienstag vier Jugendliche vor Gericht: Den zwei Burschen - 14 und 15 Jahre alt - wird Raub vorgeworfen; den zwei Mädchen Mittäterschaft bzw. falsche Beweisaussage.

Es sind vier junge Menschen, die am Dienstag vor der Richterin saßen - der jüngste von ihnen, ein albanischer Staatsangehöriger, ist erst wenige Tage vor dem angeklagten Raub 14 Jahre alt und damit strafmündig geworden. Bereits vor seinem Geburtstag war der Bub 21 Mal auffällig geworden, wie der Richterin beim Verlesen der Anklage auffällt.

Nun wirft der Staatsanwalt ihm vor, im Mai einen kleineren Burschen vor einem Fastfood-Lokal am Jakominplatz in den Schwitzkasten genommen zu haben, während der Zweitangeklagte, ein 15-Jähriger aus der Dominikanischen Republik, diese Gelegenheit genutzt habe, um dem Opfer zwei 50-Euro-Scheine aus der Hosentasche zu ziehen.

„Freundschaftliche Umarmung“ statt Schwitzkasten

Der Albaner verneinte dies vor Gericht jedoch, spricht von einer freundschaftlichen Umarmung und davon, dass er nicht wisse, wer das Geld genommen habe. Auch der Zweitangeklagte - er ist laut Richterin zweifach vorbestraft - stritt ab, dass das Opfer in den Schwitzkasten genommen worden sei.

Er habe das Geld zwar aus dessen Hosentasche genommen - aber dann gleich seiner damaligen Freundin gegeben, einer mitangeklagten Grazer Schülerin. Als das Opfer kurz darauf zu weinen begonnen habe und von der Gruppe das Geld zurückgefordert habe, habe er das Mädchen aufgefordert, das Geld zurückzugeben. Sie selbst meint, sie habe das Geld dann unbemerkt fallen lassen - allerdings sei einer der beiden Fünfziger in ihrer Jacke stecken geblieben.

„Sie nehmen das Gericht nicht ernst“

Als sie auf Nachfragen der Richterin nicht erklären kann, warum sie das Geld überhaupt angenommen und dann auch nur zum Teil zurückgegeben hat, meinte die Richterin: „Sie nehmen das Gericht nicht ernst. Ich wäre dafür, dass Sie einmal eine Schulexkursion in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf machen, damit sie den Ernst erkennen.“ Das Opfer konnte aus Gesundheitsgründen vor Gericht nicht erscheinen, um seine Zeugenaussage zu machen. Der Prozess wurde vertagt.