Doppelmord: Verdächtiger „kein Unbekannter“

Der mutmaßliche Doppelmörder von Stiwoll war der Justiz kein Unbekannter. Er beschäftigte mehrere Gerichte - die Verfahren wurden aber eingestellt, zum Teil auch, weil der Mann für schuldunfähig erklärt wurde.

Hausverbot im Gericht

Barbara Schwarz, Sprecherin des Grazer Straflandesgerichts, erklärte, dass der Mann Hausverbot im Justizgebäude hat, da er im Haus Richter bedroht sowie Flugzettel mit Namen und Fotos von Richtern ausgeteilt hatte.

Laut Staatsanwaltschaft Graz ist der mutmaßliche Doppelmörder von Stiwoll - mehr dazu in Zwei Menschen in Stiwoll erschossen - für die Justiz kein Unbekannter: „Der Beschuldigte ist in den letzten Jahren schon mehrfach auffällig gewesen. Er hat im Zusammenhang mit diversen Zivil- und auch Strafverfahren eine Vielzahl von Anzeigen gegen Justizbedienstete und auch Rechtsanwälte erstattet, auch gegen ihn selbst sind Verfahren zum Beispiel wegen übler Nachrede, Beleidigung und gefährlicher Drohungen gegenüber Justizorganen und auch nach dem Verbotsgesetz geführt worden“, so Christain Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz.

Ermittlungen nach Verbotsgesetz eingestellt

Letzteres bezog sich darauf, als der 66-Jährige mit seinem Kleinbus mit einem Plakat, auf dem in großen Buchstaben „Heil Hitler“ geschrieben war, durch Teile der Steiermark und auch durch Graz gefahren war.

Das Fluchtfahrzeug

Polizei

Es folgten mehrere Anzeigen - die Ermittlungen wegen des Verdachts der Wiederbetätigung wurden allerdings eingestellt, so Kroschl: „Der Beschuldigte hat damals glaubhaft versichern können, dass sich die Plakate und die Gestaltung seiner Homepage auf Missstände in der Justiz beziehen, dass er damit darauf aufmerksam machen und dass er sie mit den Methoden des NS-Regimes vergleichen wollte, weshalb ihm ein Wiederbetätigungsvorsatz im Sinne einer NS-Propaganda nicht nachweisbar war.“

Gutachten: „Nicht gefährlich“

Eingestellt wurde von der Staatsanwaltschaft Leoben auch eine weitere Ermittlung wegen gefährlicher Drohung, weil der Beschuldigte laut einem psychiatrischen Gutachten für schuldunfähig erklärt worden war - in diesem Gutachten sei der 66-Jährige definitiv nicht als „gefährlich“ bezeichnet worden, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Laut Behördenangaben hätten die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt bisher nicht ausgereicht.

„Alarmfahndung aufrecht“

Nach der Bluttat mit zwei Toten am Sonntag in Stiwoll im Bezirk Graz-Umgebung gibt es mittlerweile eine erste Spur vom Täter: Die Polizei stellte das Fluchtfahrzeug des 66-jährigen Verdächtigen sicher - mehr dazu in Doppelmord in Stiwoll: Auto sichergestellt.