Landwirt nach Schussunfall verurteilt

Nachdem er einem Handwerker mit einem Gewehr ins Knie geschossen hatte, hat sich am Montag in Graz ein Landwirt in Graz vor Gericht verantwortet müssen. Er habe nicht absichtlich abgedrückt - er wurde zu einer Geldbuße verurteilt.

Auf Krücken gestützt humpelte er am Vormittag in den Gerichtssaal - allerdings der Angeklagte, nicht das Opfer: Der Landwirt verletzte sich vor kurzem bei einem Arbeitsunfall. Und verletzt hatte der 35-Jährige im August auch einen Handwerker, der an seinem Haus gearbeitet hatte.

„Habe nicht absichtlich abgedrückt“

Nachdem die beiden in einem Gespräch auf das Thema Waffen gekommen waren, sei der Weststeirer in sein Haus gegangen, um aus einem Schrank eine Langwaffe zu holen. Plötzlich löste sich ein Schuss: Die Kugel durchschlug einen Türstock, prallte auf den Boden und zerschellte - mehrere Metallsplitter trafen den Handwerker, der an Knien und Unterschenkeln verletzt wurde.

Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, er habe nicht gewusst, dass sich eine Patrone im Lauf befinde - es sei kein Magazin in der Waffe gewesen, außerdem habe er nicht absichtlich abgedrückt.

Versuchte Überredung zur Falschaussage

Danach wollte der 35-Jährige das Opfer überreden, vor der Polizei falsch auszusagen: „Das war alles ein bissl schusselig, was ich gemacht habe“, gab er zu - er übernehme die volle Verantwortung.

Als der Richter nachfragte, warum er überhaupt eine Waffe besitze, schilderte der Mann: „Ich wollte den Jagdschein machen, deshalb habe ich eine Langwaffe gekauft.“ Der Unfall sei ihm aber eine Lehre gewesen - er wolle mit Waffen nichts mehr zu tun haben.

6.000 Euro Geldbuße

Das Opfer wurde nur leicht verletzt und nahm am Montag eine Entschuldigung des Weststeirers an. Der Richter stufte das Verhalten des 35-Jährigen indes als grob fahrlässig ein: Er muss eine Geldbuße von 6.000 Euro leisten, bleibt aber ohne Vorstrafe.