Jugendbande vor Gericht: Diebstahl - kein Raub

Wegen Raubes sind am Donnerstag in Graz vier Jugendliche vor Gericht gestanden - und wurden freigesprochen. Der erst 14-jährige Hauptangeklagte bleibt aber in Haft: Gegen ihn laufen schon mehr als 30 Verfahren.

Die zwei angeklagten Burschen - 14 und 16 Jahre alt - sollen einem jüngeren Schüler nahe dem Grazer Jakominiplatz zwei 50-Euro-Scheine geraubt haben. Einen gaben sie ihm zurück, der andere blieb verschollen - ihn soll ein mitangeklagtes Mädchen mitgenommen und versteckt haben. Ihre Freundin soll ebenfalls geholfen haben, den Raub zu vertuschen. Am ersten Prozesstag hatten sich die vier nur teilweise schuldig bekannt. Das Opfer war damals krank, weshalb vertagt wurde - mehr dazu in Jugendbande nach Raub vor Gericht (24.10.2017).

Während Umarmung Geld aus der Hose gezogen

Am Donnerstag sagte der Bub nun aus und bestritt, dass der 14-jährige Albaner ihn - wie es aus dem Polizeibericht hervorgeht - in den Schwitzkasten genommen hätte: Beide hätten sich zur Begrüßung umarmt, und währenddessen habe ihm vermutlich der 16-Jährige die beiden Geldscheine aus der Hosentasche gezogen, gab das Opfer an.

Der Beschuldigte gestand, dass er die Möglichkeit zum Diebstahl sah und diese genutzt habe. Der 14-Jährige - er war übrigens vor seinem vollendeten 14 Lebensjahr schon 21 Mal bei der Polizei wegen Delikten aufgefallen, war aber nicht strafbar - soll nichts damit zu tun haben.

14-Jähriger bleibt in Haft

Das Schöffengericht erkannte aufgrund der Opferaussage keinen Raub, sondern lediglich einen Diebstahl: Der 16-Jährige wurde deswegen zu vier Monaten Haft verurteilt, die er bereits durch seine Untersuchungshaft verbüßt hat. Der 14-Jährige wurde vom Raub freigesprochen, aber wegen Verleumdung zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt; da er aber wegen eines anderen Delikts momentan in U-Haft ist, konnte er im Gegensatz zu den anderen nicht nach Hause, sondern musste zurück in seine Zelle.

Eines der Mädchen - sie war ebenfalls schon einmal bei der Polizei aufgefallen - muss wegen Hehlerei 80 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen. Ihre Freundin wurde im Zweifel freigesprochen.