Schützenhöfer: Reformpartnerschaft jetzt

Die Landeshauptleute haben am Freitag in Feldkirch bei ihrer Konferenz ihre „Wunschliste“ an die neue Bundesregierung beschlossen. Zentral dabei: die Reformpartnerschaft. Auch für Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP).

Die Landeshauptleute wollen unter anderem die Kompetenzaufteilung mit dem Bund neu regeln - mehr dazu in Landeshauptleute: Reformpartnerschaft mit Bund (vorarlberg.ORF.at).

Angebot zur Reformpartnerschaft

Die Landeshauptleute wollen zudem Doppelgleisigkeiten in Verwaltung und Administration abschaffen. Der künftigen Bundesregierung mache man ein Angebot zur Reformpartnerschaft, hieß es. Man schlage vor, den Paragrafen 12 der Bundesverfassung, der die Grundsatzgesetzgebung durch den Bund festlegt und die Ausführungsgesetzgebung den Ländern überlässt, ersatzlos zu streichen. In einer gemeinsamen Entscheidung müsste in einem Gesamtpaket dann neu festgelegt werden, wer welche Kompetenzen übernehme.

Schützenhöfer: Jetzt Chance nutzen

Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer sagte: „Wir werden vehement darauf drängen, denn hier ist viel zu tun, auch im Hinblick auf die Reformen im Lande. Wir meinen es ernst, wir wollen diesen Staat entschlacken und verschlanken. Wir wollen, dass die Dinge effizienter werden, dass die Bürger nicht den Eindruck haben, dass sie bis zum Sankt Nimmerleins-Tag warten müssen. Das können die Bürger im übrigen alles nicht mehr hören, weil es ihnen schon tausendfach versprochen wurde, aber das jetzt zu ändern - diese Chance besteht wieder, und man sollte sie nutzen.“

„Überlegen, was zu tun ist“

Er wolle sich nicht festlegen, wie schnell die Reform umgesetzt sein sollte, meinte Schützenhöfer, denn "wenn es eine gute Verwaltungsreform ist, ist es auch schon wurscht, wenn das jetzt noch länger dauert, bis wir die Ergebnisse haben. Wenn es eine schlechte ist, hilft es nicht, wenn das im Jänner steht. Heißt: Man muss jetzt die Köpfe rauchen lassen, sich zusammensetzen und überlegen, was ist zu tun, damit ein Verfahren in Österreich nur drei Monate dauert, was ist an Gesetzen und Verordnungen zurückzunehmen.