Vertreiber ruft „Robby Bubble“-Flaschen zurück

Der Grazer Vertreiber der Kinder-Partygetränke „Robby Bubble“ ruft 0,75 Liter-Flaschen der Sorten Peach, Berry sowie Strawberry zurück. Verunreinigung mit Hefen während der Abfüllung kann zum Bersten der Flaschen führen.

Im Rahmen von internen Kontrollen der Destillerie Franz Bauer GmbH in Graz ist eine Verunreinigung mit Hefen während der Abfüllung bei den betroffenen Flaschen aufgefallen. Der daraus resultierende Gärungsprozess könne zum Bersten führen, hieß es am Freitag.

"Robby Bubble"

"Robby Bubble"

Flaschen nicht öffnen und nicht konsumieren

Durch den Druckaufbau könne auch der Verschluss des Kinderparty-Getränks weggeschleudert werden, hieß es. Der Vertreiber bittet die Verbraucher, die Flaschen nicht zu öffnen und nicht zu konsumieren: „Die Produkte sollten vorsichtig in ein Sackerl verpackt, dieses gut verschlossen und anschließend in der Restmülltonne entsorgt werden“, hieß es in der Aussendung des Unternehmens.

Betroffen sind folgende Chargennummern, die sich auf dem Flaschenhals unterhalb der Kapsel befinden:

  • Robby Bubble Peach in der 0,75 Liter Glasflasche mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 03/2020 - Chargennummern L261 7 1700888 und L262 7 1700888
  • Robby Bubble Berry in der 0,75 Liter Glasflasche mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 03/2020 - Chargennummern L262 7 1700891 und L263 7 1700891
  • Robby Bubble Strawberry in der 0,75 Liter Glasflasche mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 03/2020 - Chargennummern L263 7 1700889 und L264 7 1700889

Kaufpreis wird bei Kassabon-Vorlage rückerstattet

Alle anderen Produkte der Marke „Robby Bubble“ sind nicht von dem Rückruf betroffen. Konsumenten, welche die oben genannten Produkte erworben haben, wird der Kaufpreis bei Vorlage des entsprechenden Kassenbons erstattet, hieß es von der Firma.

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