Betrug: Zwei Jahre Haft für Prostituierte

Wegen gewerbsmäßigen, schweren Betrugs ist am Dienstag eine Prostituierte nicht rechtskräftig zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein geistig beeinträchtigter Mann hatte durch sie sein Erbe verloren.

Laut Staatsanwaltschaft habe die Angeklagte die Beeinträchtigung des Opfers und dessen finanzielle Leitbarkeit erkannt: 2016 lernte der 38-Jährige die acht Jahre jüngere Rumänin in einem Saunaclub in Graz kennen. Immer wieder bat die junge Dame ihren Freier dann um kleinere Geldbeträge - etwa 400 Euro für die Miete. Die Höhe der Zuwendungen stieg aber rasch an: So bekam die Angeklagte mehrere Premium-Handyverträge, einen Audi TT und Geld für die Behandlung ihrer angeblichen Krebserkrankung, die nur in Istanbul durchgeführt werden kann.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Mit „Liebe macht blind“ argumentierte der Verteidiger der Frau und stellte die Frage, ob es denn strafbar sei, wenn man von einem Partner Geschenke annimmt. Die Rumänin war nur teilweise geständig, ihrer Meinung nach sind es rund 70.000 Euro, die sie dem Mann schuldet.

Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung nach den Eröffnungsplädoyers ausgeschlossen worden. Das Urteil: 24 Monate Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Die Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft hat allerdings noch keine Erklärung abgegeben, was bedeutet, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Fall flog erst spät auf

Vermutlich aus Scham hatte der beeinträchtigte Mann zunächst mit niemandem über die Vorfälle gesprochen. Erst nach knapp vier Monaten deckte die Schwester des Opfers den Sachverhalt auf und brachte den Fall zur Anzeige. Zuerst ging die Polizei von rund 143.000 Euro Schaden plus den geleasten Auto TT aus; in Kooperation mit dem Bankangestellten des 38-Jährigen wurden jedoch mehrere Behebungen - einmal sogar in Höhe von 58.000 Euro - bekannt. Laut dem leitenden Ermittler Günter Schweiger von der Sektion Rotlicht, Menschenhandel und Schlepperei liegt die Schadenssumme somit bei 270.000 Euro.

Suche mit internationalem Haftbefehl

Zur ersten Einvernahme war die Prostituierte mit dem Audi TT und einem Chauffeur erschienen - sie habe mit dem Opfer ausgemacht, ihm bei diesem Termin das Fahrzeug zurückzugeben; weder der 38-Jährige noch die Prostituierte haben einen Führerschein. Weil die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch keinen Grund zur Festnahme gesehen hatte, wurde die 30-Jährige erst Wochen später mittels internationalem Haftbefehl an der Grenze zwischen Ungarn und Rumänien festgenommen.

Seit Anfang November sitzt sie in der Justizanstalt Graz Jakomini. Der Geschädigte sprach vom größten Fehler seines Lebens - die Prostituierte beteuerte immer wieder, das Geld zurückgeben zu wollen.