Freispruch für Lkw-Lenker

Ein Lkw-Lenker ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Es ging um eine Massenkarambolage, die er ausgelöst haben soll und bei der ein Mann starb.

Der Unfall ereignete sich im September 2016 auf der Südautobahn in Feldkirchen bei Graz. Mehrere Fahrzeuge krachten ineinander, darunter zwei Lkws. Der Lenker eines der Schwerfahrzeuge wurde angeklagt, weil eine erste Auswertung des Fahrtenschreibers ergeben hatte, dass er ungebremst in die stehenden Autos gefahren war. Dann fuhr noch ein zweiter Lkw auf, dessen Fahrer starb.

„Hatten nur die letzten Sekunden“

Der Angeklagte hatte stets betont, sehr wohl gebremst zu haben, er fühlte sich nicht schuldig. „Wir hatten nur die letzten Sekunden“, beschrieb der Sachverständige Christian Wagner die erste Auswertung des Tachografen. Also wurde eine zweite durchgeführt, was sich als kompliziert erwies, da nur die Polizei zu den Daten direkten Zugang hat.

Das zweite Ergebnis zeigte ein anderes Bild: Der Beschuldigte hatte sehr wohl abgebremst und wäre nie auf die Kolonne aufgefahren, wäre nicht der andere Lkw mit voller Wucht aufgefahren. Dadurch wurde auch sein Fahrzeug kurz stark beschleunigt - was den Eindruck einer ungebremsten Kollision erweckte.

„So viel Inkompetenz habe ich noch nie erlebt“

„Die Daten waren nicht falsch, sondern es wurde der falsche Datensatz übermittelt“, betonte der Sachverständige. „Wie kann so etwas passieren?“, fragte Richterin Barbara Schwarz. „Das ist mir nicht bekannt. Wir haben keine Möglichkeit, die Daten selbst auszulesen“, antwortete Wagner. Staatsanwalt Daniel Weinberger fand deutlichere Worte: „So viel Inkompetenz der Polizei habe ich selten erlebt.“ Der Angeklagte wurde freigesprochen, weil aber der Anwalt des Opfers keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.