Falsches Medikament für Patient: Arzt verurteilt

In Graz ist am Dienstag ein Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, durch ein falsches Medikament gegen Gürtelrose den Tod eines Krebspatienten verschuldet zu haben.

Der 84-jährige Patient war im November 2016 zu dem Angeklagten gekommen, weil dieser seine Hausärztin vertrat: Der Patient hatte Schmerzen und einen Ausschlag, der Arzt diagnostizierte eine beginnende Gürtelrose.

Tod nach zwei Wochen

Der Mediziner verschrieb ein Mittel, auf dessen Packung schon außen deutlich steht, dass es bei einer bestimmten Krebstherapie nicht eingenommen werden darf - fatalerweise machte der Patient aber gerade eine Chemotherapie mit einem Präparat, einem Medikament mit sogenanntem 5-FU, das sich nicht mit dem verschriebenen Mittel gegen Gürtelrose verträgt. Zwei Tage nach der Einnahme fiel der Hauskrankenpflegerin die Packung auf, und der Patient wurde ins Krankenhaus gebracht - dort starb er zwei Wochen später.

Arztbrief des Spitals nicht angeschaut

Der angeklagte Arzt sagte am Dienstag vor Gericht, er fühle sich nicht schuldig, denn er habe die Medikamentenliste des Patienten durchgesehen, da sei aber kein Krebspräparat verzeichnet gewesen - dort scheinen nur die Heilmittel auf, die der Hausarzt selbst verschreibt.

Den Arztbrief des Spitals, der die Therapie mit dem Krebsmedikament anführte, hatte der Vertretungsarzt nicht angeschaut. „Ich sehe nur die ersten zehn bis zwölf Zeilen im Computer“, rechtfertigte sich der Angeklagte, „und es gab keinen Anhaltspunkt, nach älteren Arztbriefen zu schauen“. Allerdings: Der „ältere Arztbrief“ war gerade zwei Tage alt gewesen.

Von Krebserkrankung gewusst

Der Arzt gab zu, von der Krebserkrankung des Mannes gewusst zu haben, nicht aber von der Chemotherapie: „Sonst hätte ich das Mittel nicht verordnet“.

Der Richter meinte, dass der Beschuldigte hätte merken müssen, dass in der Medikamentenliste kein Krebsmittel verzeichnet war, diese also nicht vollständig sein konnte. „Sie haben überhaupt nicht geschaut, was vorher war“, mutmaßte der Richter. „Kontraindikationen müssen bekannt sein und abgefragt werden, das ist zumutbar“, sagte auch der medizinische Sachverständige.

Einer von rund 1.500 Patienten

Die Frau des Verstorbenen hegte bei der Befragung keinen Hass gegen den Arzt, der den Tod ihres Mannes verschuldet haben soll: „Er war schwer krank und wäre irgendwann gestorben. Ich will den Herrn Doktor nicht belasten“, meinte sie. Er habe sich auch um sie gekümmert, nachdem das Unglück passiert war.

Die Ärztin, die der Angeklagte vertreten hat, gab an, rund 1.500 Patienten zu haben. „Da kann man bei der Übergabe nicht über jeden sprechen, das ist klar“, meinte der Richter.

Geldstrafe, keine Erklärung

Der Arzt wurde wegen fahrlässiger - angeklagt war „grob fahrlässige“ - Tötung verurteilt und muss eine Geldstrafe von 7.200 Euro zahlen. Er gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.