Mann wegen jahrelangen Stalkings verurteilt

Acht Monate bedingt und 960 Euro Geldstrafe - so das Urteil, das ein 45-Jähriger am Donnerstag in Graz erhalten hat. Jahrelang hatte er eine Frau beharrlich verfolgt - unter anderem mit ungebetenen Lebensmittellieferungen.

„Er ist dieser Frau seit neun Jahren verfallen, die Beziehung selbst hat nur einen Monat gedauert“, beschrieb der Anwalt des Opfers, Gunther Ledolter, die Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Frau. „Die Flamme seiner Liebe ist immer am Lodern gehalten worden, es scheint ein Wechselspiel stattgefunden zu haben“, mutmaßte der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl.

„Thema jetzt für mich erledigt“

So soll der Armenier immer wieder vor der Wohnung der Frau aufgetaucht sein, sie ständig angerufen und ihr auch Lebensmittel geschickt haben. Plötzlich stieg er zu ihr ins Auto, begleitete sie gegen ihren Willen zu einem Arzt - lauerte ihr sogar vor dem Gewaltschutzzentrum auf, als sie dort Hilfe suchte.

Das massive Stalking, das Richterin Barbara Schwarz ausmachte, leugnete der Beschuldigte auch gar nicht. Jetzt sei das Thema aber auch erledigt. Dabei sei der Angeklagte laut Ledolter vor drei Jahren wegen genau des gleichen Delikts bedingt verurteilt worden.

Bereits wegen Diebstahls verurteilt

Zusätzlich kam diesmal der Diebstahl einer Geldbörse dazu, die er vor einer Trafik einer Frau entwendet haben soll. Der Armenier hatte zunächst angegeben, er habe die Geldbörse auf einem Friedhof gefunden und abgegeben - tatsächlich hatte das aber eine Nachbarin der Trafikantin gemacht.

Der 45-Jährige, der schon sechsmal wegen teilweise versuchten Diebstahls angeklagt wurde, wurde nun wegen gefährlicher Drohung, versuchter schwerer Nötigung, beharrlicher Verfolgung, Körperverletzung, Diebstahls und Urkundenunterdrückung zu acht Monaten verurteilt, die Probezeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss er 960 Euro Geldstrafe zahlen und bekam zwei Weisungen mit auf den Weg: Er muss sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und darf sich weder der Frau noch ihrer Wohnung oder ihrer Familie nähern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.