Vorteilsannahme: Freispruch für Bürgermeister

Weil seine Schuld nicht mit Sicherheit erwiesen sei, ist der Bürgermeister von Wildon am Mittwoch freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, ein Grundstück zu billig gekauft zu haben, für dessen Umwidmung er gesorgt hatte.

Da sich jedoch weder ein beschleunigtes Umwidmungsverfahren noch ein deutlich zu billiger Preis nachweisen ließen, sprach der Richter beide Angeklagten - den Bürgermeister sowie den Geschäftsführer des betreffenden Bauträgers - frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In seiner Urteilsbegründung meinte der Richter allerdings: „Es macht kein gutes Licht, wie sie das gemacht haben.“

In der Gemeinde Wildon rumorte es seit Längerem: Der Bürgermeister der Gemeinde musste sich schon im Vorjahr einem Misstrauensantrag stellen - am Mittwoch verantwortete er sich schließlich vor Gericht. Der Bürgermeister war dabei gemeinsam mit dem Geschäftsführer des südsteirischen Bauträgers angeklagt. Nach Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft wurden den beiden Vorteilsannahme und Vorteilszuwendung vorgeworfen.

„Dankeschön“ für rasche Umwidmung

Grund dafür war die Umwidmung einer 10.000 Quadratmeter großen Ackerfläche in Bauland. Laut Staatsanwaltschaft wurde das Grundstück im Frühling 2016 günstig aus einer Konkursmasse gekauft und neu geteilt - nur drei Wochen später habe der Wildoner Bürgermeister zwei Parzellen käuflich erworben, ebenfalls sehr günstig, hieß es in der Anklage. Wieder nur drei Wochen später stimmte der Gemeinderat einer Umwidmung der Fläche in Bauland zu, was den Wert der Grundstücke um gut das Dreifache steigen ließ.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft warf dem Wildoner Bürgermeister daher vor, sich durch die Umwidmung einen persönlichen Vorteil verschafft zu haben: Insgesamt 70.000 Euro habe er für die beiden Grundstücke von insgesamt rund 1.600 Quadratmetern bezahlt; mehr als 100.000 Euro seien sie aber wert gewesen, wie das Straflandesgericht Graz bestätigte. Der mitangeklagte Geschäftsführer des Bauträgers habe wiederum als „Dankeschön“ für die rasche Umwidmung die Grundstücke unter Wert verkauft, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

„Nicht gescheit, aber völlig sauber“

Der Verteidiger des Bürgermeister erklärte am Mittwoch, die Grundstücke seines Mandanten wären schon Baugrund gewesen, es standen alte Häuser darauf. Der günstigere Preis - der auch noch bei zwei anderen Grundstücken zum Tragen kam - resultiere daraus, dass es keine Anschlusskosten gab, da Wasser und Kanal schon vorhanden waren. „Es war sicher nicht gescheit, dass er den Kauf gemacht hat“, räumte der Anwalt ein, „aber es war eine völlig saubere Sache.“

Der Mitangeklagte sagte aus, er hätte die alten Gebäude nur gegen Kosten abtragen müssen und habe es nicht als Mehrwert gesehen; der Bürgermeister hätte die Grundstücke deshalb billiger bekommen, weil die alten Gebäude nur als Last zu sehen waren und weil er einer der ersten Käufer gewesen sei - billiger hätte es auch eine andere Familie bekommen, die er gekannt habe, weil am Anfang auch seine Firma schnell Geld für den Kauf gebraucht habe.

„Alle Umwidmungen so schnell gegangen“

„Wenn ich gewusst hätte, dass ich gegen das Gesetz verstoße, hätte ich das nie gemacht“, betonte wiederum der Bürgermeister. Er habe schon länger ein Grundstück gesucht, und das Angebot kam daher gerade recht. „Warum ist die Umwidmung so schnell gegangen?“, interessierte sich dann der Richter: „Das war meine vierte Flächenwidmungsplanänderung, und die sind alle so schnell gegangen“, rechtfertigte sich der Angeklagte.

Sein Verteidiger gab zu bedenken, dass sein Mandant die Gemeinde, die 70 Jahre lang einen ÖVP-Bürgermeister gehabt hatte, „umgedreht“ hat - möglicherweise mit ein Grund, warum die ganze Sache vor Gericht gelandet sei.