Mordversuch an Asylwerbern: Zehn Jahre Haft

Wegen versuchten Mordes ist ein 23-Jähriger am Donnerstag nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Somalier soll in einem Flüchtlingsheim einen Brand gelegt und dadurch zwei Bewohner gefährdet haben.

Der Mann fühlte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde bereits zum zweiten Mal durchgeführt. Beim ersten Mal gab es einen Freispruch für den Angeklagten, doch die Richterin setzte das Urteil aus, also musste der Fall neu aufgerollt werden - mehr dazu in Asylheim-Brandstiftung: Freispruch aufgehoben (22.9.2017).

Der 23-jährige Angeklagte soll im Jänner in einer Asylunterkunft in Schäffern im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zwei andere Bewohner in ihrem Zimmer eingesperrt und vor der Tür Feuer gelegt haben. Laut Anklage soll er eine Winterjacke angezündet und vor der Tür abgelegt haben - für die Staatsanwaltschaft Brandstiftung und Mordversuch.

„Nur Spekulationen“

Dass nach dem Freispruch die drei Berufsrichter das Urteil ausgesetzt hatten, stieß beim Verteidiger des Somaliers auf Unverständnis - er wollte daher am Donnerstag zu Prozessbeginn zunächst die Berufsrichter ablehnen und die Verhandlung abberaumen lassen, obwohl es sich um drei andere Richter handelt. Seine entsprechenden Anträge wurden aber wenig überraschend abgelehnt.

In seinem Plädoyer sprach der Verteidiger dann davon, dass die Anklage nur auf Spekulationen aufgebaut sei: Sein Mandant habe die Tat nicht begangen, es gebe auch keine Beweise dafür, deswegen sei er in der ersten Verhandlung auch freigesprochen worden.

Verteidiger: „Ganz kleines Feuerchen“

Der Verteidiger betonte: „Er sagt, ich habe das nicht getan, ich habe die Tür nicht versperrt, ich habe die Jacke nicht angezündet. Daher ist es Aufgabe des Verteidigers, das zu unterstützen. Die damaligen Geschworenen haben das auch nachvollziehen können - die Beweislage ist zu gering.“

Ein Teilgeständnis des 23-Jährigen bei einer Haftprüfungsverhandlung widerrief der Rechtsanwalt, Übersetzungsprobleme hätten damals dazu geführt. Das Feuer bezeichnete er als „ganz kleines Feuerchen, das mit zwei, drei Kübeln Wasser erledigt war“. Die Mordversuchsanklage sei absolut übertrieben, so der Verteidiger, der abermals einen Freispruch beantragte. Auch der Angeklagte bestritt, das Feuer gelegt zu haben: „Warum sollte ich meine Landsleute töten wollen?“, so der Somalier.

Staatsanwalt: „Brachte Opfer in Lebensgefahr“

Der Staatsanwalt blieb hingegen dabei: Der Angeklagte habe die Tat begangen und hätte die Opfer in Lebensgefahr gebracht; sie hätten sich nicht selbst befreien können und seien nur gerettet worden, weil andere Asylwerber in der Unterkunft auf die Schreie aufmerksam wurden, den Brand gelöscht und die Tür eingetreten hatten.

Urteil nicht rechtskräftig

Am Donnerstagabend kam es überraschend zu einem Urteil: Wegen versuchten Mordes und Sachbeschädigung wurde der Mann zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.