Hartinger-Klein: „‚Aktion 20.000‘ nur ausgesetzt“

Die neue Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat am Dienstag die Einstellung der „Aktion 20.000“ verteidigt. Zugleich betonte die gebürtige Grazerin, dass die „Aktion 20.000“ nicht abgeschafft, sondern „ausgesetzt“ sei.

Es waren zwei Prestigeprojekte der SPÖ: die „Aktion 20.000“ für ältere Arbeitslose, die von der Bundesregierung bereits mit Jahreswechsel eingestellt wurde, und der Beschäftigungsbonus für Unternehmen, der mit Ende Jänner ausgesetzt wird - mehr dazu in Ende für Jobbonus und „Aktion 20.000“ (news.ORF.at). In der Steiermark war darüber vor allem die SPÖ erzürnt, Kritik kam aber auch von KPÖ und Caritas - mehr dazu in Heftige Kritik nach Aus für „Aktion 20.000“.

„Kosten nicht das Thema“

In der ZiB2 begründete Hartinger-Klein die Entscheidung damit, dass die „Aktion 20.000“ die Erwartungen nicht erfüllt habe: Man habe damit bisher nur 1.326 Personen einen Job verschafft. Nun werde man das Programm evaluieren.

Beate Hartinger-Klein

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Die neue Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)

Hartinger schloss nicht aus, dass eine ähnliche Aktion später wieder kommen könnte, wenn die Konjunktur wieder schlechter werden sollte und die Rahmenbedingungen es erfordern. Die Kosten seien bei der Entscheidung „nicht das Thema“ gewesen, es gehe um Effizienz.

„Hartz IV wird es mit mir nicht geben“

Die neue Sozialministerin stellte auch klar, dass Langzeitarbeitslose nicht in die Mindestsicherung fallen werden: Das deutsche Hartz IV-Modell „wird es mit mir als Sozialministerin nicht geben“. Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass die Notstandshilfe, die derzeit unbefristet bezogen werden kann, in das befristete Arbeitslosengeld integriert werden soll.

Hartinger stellte dazu klar, dass man nach ihren Vorstellungen das Arbeitslosengeld künftig unbefristet beziehen können soll. „Menschen, die unverschuldet auch sehr lange keinen Job finden, werden dauerhaft Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.“ Der Vorwurf der Opposition, dass sie die Arbeitslosen bekämpfe und Langzeitarbeitslose in die Mindestsicherung gedrängt würden und damit auch ihr Vermögen verlieren, gehe damit „ins Leere“. Sie wolle „den Stempel Notstandshilfeempfänger möglichst rasch beseitigen“, erklärte Hartinger-Klein.

Arbeitsvermittlung mit Profiling

Im Regierungsprogramm ist auch eine „degressive Gestaltung der Leistungshöhe“ des Arbeitslosengeldes enthalten. Hartinger-Kleins Plan ist es, dass es künftig zu Beginn der Arbeitslosigkeit mehr als die derzeit 55 Prozent des letzten Netto-Bezuges geben soll, im Laufe der Zeit sollte dieser Betrag dann sinken - auf eine konkrete Zahl wollte sie sich noch nicht festlegen, ebenso wenig auf eine Untergrenze. Dazu sollen „finanzmathematische Modelle“ entwickelt werden.

Zu der ebenfalls im Regierungsprogramm vorgesehenen Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen erklärte Hartinger, dass es ihr um eine „zielgerichtete Vermittlung“ der Arbeit gehe: Ähnlich der personalisierten Medizin strebt sie auch eine personalisierte Beratung zur Arbeitsvermittlung mit Profiling an - damit könnte etwa auf bestimmte Einschränkungen von Personen individuell eingegangen werden.

„Arbeitslosigkeit macht krank“

Hartinger will auch auf mehr Eigenverantwortung der Arbeitssuchenden setzen. Sie schließt zwar verstärkte Sanktionsmöglichkeiten nicht aus, wenn der Eigenverantwortung nicht nachgekommen wird - allerdings will sie auch niemanden unterstellen, dass er nicht arbeiten will. „Jeder hat Talente, die er gerne der Gesellschaft zur Verfügung stellt“, glaubt die Sozialministerin. Ihr Bestreben sei es jedenfalls, so viele Menschen wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, weil „Arbeitslosigkeit macht krank“.

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