Gute Routenplanung schützt vor Navi-Pannen
Navigations-Systemen blind zu vertrauen führt oft zu Gefährlichen Situationen: Etwa wenn man im Tunnel einfach umdreht und als Geisterfahrer weiterfährt. Manchmal wird man auch auf eine verschneite Bergstraße gelotst, weit ab von der richtigen Route. Drei Autofahrern passierte das unabhängig von einander an derselben Stelle, nämlich in Steinhaus am Semmering. Eigentlich wollten sie in das Skigebiet Stuhleck. Mehr dazu in Navis narrten mehrere Autofahrer am Semmering (4.1.2018).
Reiseroute im Vorfeld auf Karten genau ansehen
Wer seine Route sorgfältig plant sollte es vermeiden ins Nirgendwo gelotst zu werden, rät ÖAMTC Expertin Lisa Reisenhofer: „Zur Reisevorbereitung gehört neben einer Hotelbuchung oder Kofferpacken auch die Anreiseplanung dazu, das heißt man sollte sich die Reiseroute im Vorfeld entweder online oder auch auf analogem Kartenweg anschauen damit man einfach eine Orientierung hat, falls man nicht mehr weiter weiß.“
Die Karten aus Papier seien auch bei ÖAMTC-Kunden immer noch sehr beliebt. Vor allem zur Sicherheit, wenn das Navi einmal ausfällt, so Reisenhofer: „Es gibt auch oft gewisse Orte, die im Navi auch nicht gefunden werden, da ist es empfehlenswert, dass man entweder in dem Hotel oder bei dem Lift anruft und fragt wie der beste Anreiseweg ist.“ Oft finden sich diese Informationen auch auf der Webseite des jeweiligen Zieles. Dort helfen manchmal auch Bilder um den Anfahrtsweg besser zu verstehen. Eine falsche Streckenführung des Navis erkennt man so schneller.
Navigationsgeräte aktualisieren
Das Kartenmaterial auf Navis selbst sollte ebenfalls immer aktuell sein, sagt Reisenhofer. „Bei den Aktualisierungen muss man eben auch drauf achten, dass der Fahrzeugtyp, ob das jetzt ein größeres oder ein kleineres ist, zur Route passt.“ Vor allem bei größeren Fahrzeugen kann ein falsch eingestelltes Navi schnell zu Problemen führen: „Wenn man jetzt mit einem größeren Fahrzeug unterwegs ist, kann es sein, dass man zu kleinen Waldwegen kommt wo man nicht durchfahren kann oder über Brücken fahren muss wo das höchstzulässige Gesamtgewicht gar nicht freigegeben ist.“