Vergewaltigung im Auto: Mann verurteilt

Ein 39-Jähriger ist am Freitag am Grazer Straflandesgericht wegen Vergewaltigung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Vorjahr eine 18-Jährige vergewaltigt haben, nachdem er sie in seinen Wagen gelockt hatte.

Der Rumäne soll im Juni 2017 mit Freunden bei einer Buschenschank gewesen sein und reichlich Alkohol und auch Drogen konsumiert haben; anschließend soll er die 18-Jährige in Beisein seines Freundes missbraucht haben.

Keine Erinnerung

„Sie hat das alles nicht mitbekommen, sie war völlig daneben, sie hat auch keine Erinnerung daran“, erklärte die Staatsanwältin beim Prozess im Grazer Straflandesgericht. Ein zweiter Mann schaute nicht nur tatenlos zu, sondern soll auch gesagt haben: „Darf ich jetzt auch?“, was ihm aber der 39-Jährige verwehrte. Der andere wurde ebenfalls angeklagt, weil er nichts gegen den Missbrauch unternommen hat.

In Wald gefahren

Im Oktober war die selbe Runde erneut unterwegs: Bei einer Tankstelle lockte der Rumäne die 18-Jährige in sein Auto, während ihr Freund Alkoholnachschub besorgte. Kaum saß sie in dem Wagen, raste er davon. In einem Wald machte er Halt und wollte über das Mädchen herfallen - in diesem Moment riefen die Freunde an, die den Vorfall bemerkt hatten und drängten den 39-Jährigen, er solle die Frau in Ruhe lassen und mit ihr zurückkommen. Im Hintergrund hörten die anderen das Mädchen weinen, doch dann legte der Rumäne auf.

Frau zeigte beide Vorfälle an

Er vergewaltigte die Frau, es kam dabei zu mehrfachen Übergriffen. Aus Angst versprach sie, sich wieder mit ihm zu treffen. Da fasste er offenbar Vertrauen und erzählte ihr auch vom ersten Vorfall, woraufhin sie beides sofort anzeigte.

„Nichts zu beschönigen“

„Es gibt nichts zu beschönigen, es tut ihm leid, er weiß jetzt, dass es ein Fehler war“, meinte die Verteidigerin. Der Mann gab die zweite Tat zu und bezeichnete sie als „schweren Fehler“. Was er dagegen leugnete, war der Vorfall im Juni 2017. Der zweite Angeklagte leugnete hingegen alles und wollte vom ersten Missbrauch nichts mitbekommen haben. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Haft- beziehungsweise Geldstrafe

Der Schöffensenat ging davon aus, dass der 39-Jährige beide Taten begangen hatte und verurteilte ihn zu sechs Jahren Haft. Der zweite Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro und vier Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.