Gruppe wegen Wiederbetätigung vor Gericht

In Leoben stehen seit Montag acht Männer - zwei Deutsche und sechs Obersteirer - wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Die meisten Angeklagten zeigten sich teilweise geständig, der Prozess ist für vier Tage anberaumt.

Ein Angeklagter - eine Schlüsselfigur - erschien am Montag nicht und ließ durch seinen Anwalt ausrichten, er sei in Deutschland, wo die Verfahren gegen ihn bereits eingestellt worden seien. Er werde nicht nach Österreich kommen. „Dann soll er auch dort bleiben, denn hier wird er in Zukunft auf der Fahndungsliste stehen“, so die vorsitzende Richterin. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin die Ausschreibung zur Verhaftung wegen Fluchtgefahr. Aus dem aktuellen Prozess ist der nicht erschienene Angeklagte jedenfalls ausgeschieden.

Vereinigung und Waffen

Im Sommer 2013 fanden in einer Großaktion in Deutschland, Holland, der Schweiz und in Österreich Razzien statt. Der Verdacht lautete: Neonazis haben eine Vereinigung namens «Werwolf-Kommando» gegründet, um, wie sie es kundtun, das System Bundesrepublik Deutschland zu unterwandern.

Dabei stießen die heimischen Ermittler auf die Vereinigung „Legion Werwolf - Sektion Ostmark“. Nach Hausdurchsuchungen in der Steiermark wurden acht Männer ausgemacht - sechs Obersteirer aus dem Mürztal und zwei Deutsche. Sie gelten als Gründer der Plattform, die als Untergruppe des deutschen Neonazi-Netzwerks hierzulande Aktivitäten für einschlägig Gleichgesinnte organisiert haben soll, so die Anklage. Bei drei Angeklagten wurden illegale Schusswaffen, teils verbotene Waffen und Kriegsmaterial gefunden.

In sozialen Medien

Im September 2017 war die Anklage endgültig fertig. Sie umfasst auch den Vorwurf individueller Wiederbetätigung: Ein Angeklagter soll etwa auf Facebook Symbole und Links mit Nazi-Bezug gepostet haben. Außerdem soll er Kleidungsstücke mit nationalsozialistischen Symbolen oder Codes aus Deutschland importiert, weiterverkauft und auch selbst in der Öffentlichkeit getragen haben, so die Anklage.

„Führerbunker“ am Telefon und Schaufensterpuppen

Ein anderer Angeklagter bediente sich Schaufensterpuppen, die er in seiner Wohnung sichtbar für Besucher aufgestellt hatte - die Puppen trugen Wehrmachtsuniformen. Ein dritter Angeklagte wiederum trug seine Gesinnung laut Anklage auf die Haut tätowiert und präsentierte diese Tattoos in der Öffentlichkeit. Dabei habe er, so steht es weiter in der Anklage, mit „Sieg Heil“ gegrüßt, am Telefon habe er sich mit „Führerbunker“ gemeldet.

Für vier Tage anberaumt

Die meisten Angeklagten zeigten sich teilweise geständig, gaben offensichtliche Tatsachen zu - nämlich Kleidung, Symbole, einschlägige Postings - bestritten jedoch eine entsprechende Gesinnung. So will keiner vorgehabt haben, NS-Gedankengut weiterzutragen; die meisten Verteidiger bezeichnen ihre Mandanten als Mitläufer.

Seit Montag wird am Landesgericht Leoben vor Geschworenen verhandelt - täglich rund neun Stunden lang, der Prozess ist für vier Tage angesetzt. Nach dem Verbotsgesetzt drohen bis zu zehn Jahre Haft, wird besondere Gefährlichkeit attestiert, kann das Strafmaß auf bis zu 20 Jahre angehoben werden.