Doppelstaatsbürgerschaften: Eine Aberkennung
Beim Land Steiermark sind derzeit laut der Abteilungsleiterin für Verfassung und Inneres, Angelika Unger, 140 Feststellungsverfahren wegen des Verdachts der Doppelstaatsbürgerschaft gelistet.
Rechtsmittel noch möglich
25 wurden bereits eingestellt, da sich der Verdacht nicht bestätigt hatte. In einem Fall wurde kürzlich ein Bescheid erlassen, wonach die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wird. Dagegen könne die betroffene Person nun noch ein Rechtsmittel einlegen. In drei Fällen konnten die Personen entlastende Beweise vorbringen. Daher wurden diese Verfahren eingestellt.
Die Zahlen in den anderen Bundesländern
Die österreichischen Behörden haben nach Kritik der FPÖ in den vergangenen Monaten tausende Fälle möglicher illegaler türkisch-österreichischer Doppelstaatsbürgerschaften überprüft. In nur rund 30 Fällen österreichweit kam es zur Aberkennung, bestätigten die zuständigen Landesbehörden. In Wien etwa seien bei der zuständigen Magistratsabteilung (MA 35) aktuell 6.655 Feststellungsverfahren in Bearbeitung. In vier Fällen wurde per Bescheid der Verlust der Staatsbürgerschaft festgestellt. In Oberösterreich gibt es sechs Bescheide, in Niederösterreich zwei, zehn in Salzburg und nur einen in Tirol. Im Burgenland gibt es 124 Verfahren und bisher drei Bescheide, in Kärnten laufen 70 Verfahren, in Vorarlberg wurde in mittlerweile neun Fällen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt.