Studiengebühren: Uni Graz überlegt Erlass

Weil die Studiengebühren-Befreiung für berufstätige Langzeitstudenten im Juni ausläuft, überlegen einige Universitäten einen Erlass bzw. eine Rückzahlung der Gebühren für sie. Auch an der Uni Graz wird das diskutiert.

Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit; trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen müssen auch berufstätige Studenten. Diese Befreiung hob der VfGH allerdings auf, und das Bildungsministerium will die entsprechende Regelung nicht reparieren - mehr dazu in Unigebühren für berufstätige Studierende (news.ORF.at).

Uni Linz mit Initiative vorgesprescht

Daraufhin hatte die Uni Linz angekündigt, jenen arbeitenden Studenten die Gebühren erlassen zu wollen, die eine bestimmte Prüfungsaktivität aufweisen und innerhalb einer Einkommensbandbreite liegen.

„Erlass an der Uni Graz ein Diskussionsthema“

Auch andere Unis überlegen einen Erlass bzw. eine Rückzahlung der Gebühren für Berufstätige. Der Vizerektor der Uni Graz, Martin Polaschek, betonte, dass „der Erlass an der Uni Graz ein Diskussionsthema ist. Es bedarf unter anderem der Abklärung offener Punkte, darunter etwa rechtliche Rahmenbedingungen. Ziel ist es auch, eine gemeinsame Lösung am Uni-Standort Graz umzusetzen.“ Auch an der Uni Wien, der Universität für Bodenkultur und der Wirtschaftsuniversität soll das Thema demnächst geklärt werden.

ÖH für „lokale Lösungen“

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) setzt ebenfalls auf „lokale Lösungen“: Hochschulen hätten die Möglichkeit, in ihren Verordnungen individuelle Lösungen für den Erlass des Studienbeitrags für erwerbstätige Studierende vorzunehmen, hieß es in einer Aussendung.

Blimlinger: Genereller Erlass nicht sinnvoll

Die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, will demnächst innerhalb der uniko diskutieren, ob sich die Universitäten generell vorstellen können, berufstätigen Studierenden bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze die Studiengebühren zurückzuzahlen. Einen generellen Erlass hält sie aber nicht für sinnvoll: „Es ist nicht einzusehen, dass jemand, der 70.000 Euro im Jahr verdient, keine Gebühren zahlen soll“, so die Rektorin der Akademie der bildenden Künste.

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