Neonazi-Prozess: Sieben Haftstrafen

Nach rund zwölf Stunden Beratung haben die Geschworenen im Leobener Landesgericht in der Nacht auf Freitag sieben mutmaßliche Neonazis wegen Wiederbetätigung verurteilt: Sie fassten Haftstrafen von acht bis 30 Monaten aus.

Die Männer mussten sich wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz verantworten: Sie sollen 2013 in Österreich die rechtsradikale Verbindung „Legion Werwolf - Sektion Ostmark“ gegründet haben.

„Führerbunker“ am Telefon und Schaufensterpuppen

Ein Angeklagter soll auf Facebook Symbole und Links mit Nazi-Bezug gepostet haben, außerdem soll er Kleidungsstücke mit nationalsozialistischen Symbolen oder Codes aus Deutschland importiert, weiterverkauft und auch selbst in der Öffentlichkeit getragen haben, so die Anklage.

Ein anderer Angeklagter bediente sich Schaufensterpuppen, die er in seiner Wohnung sichtbar für Besucher aufgestellt hatte - die Puppen trugen Wehrmachtsuniformen. Ein dritter Angeklagter wiederum trug seine Gesinnung laut Anklage auf die Haut tätowiert und präsentierte diese Tattoos in der Öffentlichkeit. Dabei habe er, so steht es in der Anklage, mit „Sieg Heil“ gegrüßt, am Telefon habe er sich mit „Führerbunker“ gemeldet. Ursprünglich waren acht Männer angeklagt, doch nur sieben waren erschienen - mehr dazu in Gruppe wegen Wiederbetätigung vor Gericht (19.1.2018).

Geschworene berieten zwölf Stunden

Die Geschworenen waren am Donnerstag kurz nach Mittag in die Beratung gegangen und hatten einen Katalog von knapp 40 Fragen abzuarbeiten, ehe sie mit den Richtern in die Beratung über die Strafhöhe gingen. Erst nach Mitternacht wurde das Urteil verkündet: Der Erstangeklagte fasste 30 Monate Haft aus, wobei er zehn davon unbedingt absitzen muss; zudem wird ihm eine Bewährungshilfe gestellt, und es wurde ein Alkoholverbot gegen ihn ausgesprochen.

Urteile nicht rechtskräftig

Die anderen wurden zu 24, 22, 18, 15, 14 und acht Monaten Haft verurteilt, wobei Teile davon bedingt ausgesprochen wurden; zwei der Angeklagten müssen weiters eine Geldstrafe von 2.160 bzw. 5.040 Euro bezahlen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Beschuldigten baten um drei Tage Bedenkzeit, weshalb der Urteilsspruch nicht rechtskräftig ist.