Warnung vor dubiosen Haustürgeschäften

Die Arbeiterkammer rät einmal mehr zur Vorsicht bei Haustürgeschäften. Ein obersteirisches Ehepaar kaufte einem Mann auf diese Weise Hasenfelldecken und Pflaster für rund 6.500 Euro ab. Er fuhr auch mit zur Bank.

Sie seien wie hypnotisiert gewesen, als der Geschäftsmann ihnen die Decken und Pflaster präsentierte, so das Ehepaar aus der Obersteiermark. Er sei unangemeldet vor der Tür gestanden und legte die Hasenfelldecken gleich aufs Bett. Bei den Pflastern handelte es sich um Energiepflaster für die Fußsohlen.

Verkäufer fuhr mit zur Bank

Die beiden über 70-Jährigen kauften dem der Arbeiterkammer nicht unbekannten Mann zwei Sets der Decken für 5.480 Euro und 20 Packungen Pflaster für 998 Euro ab. Da das Ehepaar nicht genug Geld zu Hause hatte, fuhr der Verkäufer mit dem Obersteirer zur Bank, um insgesamt 6.478 Euro abzuheben. Die Tochter des Ehepaars erfuhr von dem Kauf und ging mit ihren Eltern zwei Tage danach zur Arbeiterkammer in Weiz. Dort wurde ein Rücktrittsschreiben verfasst.

Immer wieder Beschwerden

Die Familie schickte die Ware zurück, das Geld wurde auch wieder zurücküberwiesen. Es gebe immer wieder Beschwerden nach Haustürgeschäften, so AK-Rechtsexpertin Mirella Koller. „Denn sind die Kundinnen und Kunden unzufrieden, sei eine Rückgabe trotz 14-tägigem Rücktrittsrechts schwierig. Das Argument: Die gekaufte Decke sei ein Hygieneprodukt.“ Das sei aber angesichts der Verpackung in einem gewöhnlichen, nicht verschweißten Plastiksack fragwürdig, so Koller.

Die Arbeiterkammer rät, bei Haustürgeschäften sehr achtsam zu sein und sich die Käufe gut zu überlegen. Generell gilt: Wer außerhalb eines Geschäftsraums oder einer Messe zum Kauf eines Produkts bewogen wird, kann ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen vom schriftlich oder mündlich abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.

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