Strafe bestätigt: 20 Jahre Haft für Hassprediger

Die gegen den Islamprediger Mirsad O. verhängte Strafe von 20 Jahren Haft bleibt unverändert. Bei der Berufungsverhandlung bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) die Strafhöhe. Beim Mitangeklagten wurde die Strafe etwas herabgesetzt.

Mirsad O. wurde im Juni 2016 wegen der Verbrechen „terroristische Organisation und kriminelle Vereinigung“ und außerdem als Bestimmungstäter für die terroristischen Straftaten „Mord und schwere Nötigung“ zu 20 Jahren Haft verurteilt. Für den mitangeklagten Muchbarek T. wurden zehn Jahre Gefängnis ausgesprochen.

Handschellen, Spezialgürtel, schusssichere Westen

Die Berufungsverhandlung des OLG Graz fand am Freitag aus Sicherheitsgründen im Straflandesgericht statt. Die beiden Angeklagten trugen nicht nur während der gesamten Verhandlung Handschellen, diese waren auch noch an einem Spezialgürtel der Männer fixiert, sodass die Hände so gut wie gar keine Bewegungsmöglichkeit hatten. Ein Dutzend Sicherheitsleute einer Sondereinheit mit schusssicheren Westen und Helmen sicherte den Bereich, in dem sich die Angeklagten befanden, im restlichen Saal und draußen waren noch Polizisten verteilt.

OLG: „Notwendigkeit für zeitlich höchste Strafe“

Der Verteidiger von Mirsad O. erklärte, sein Mandant sei in der Haft draufgekommen, dass „seine Predigten Verirrungen waren“. Dem Angeklagten wurde seinerzeit von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch seine Reden junge Männer veranlasst zu haben, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Außerdem sei er als Bestimmungstäter nicht erfolgreich gewesen, sondern es sei bei dem Versuch geblieben, betonte der Anwalt. Der Richtersenat sah das anders: Die Strafe bleibt bestehen, denn „er hatte eine besondere Stellung, seine Botschaften hatten eine ideologische Strahlkraft“, so die Begründung. Lebenslange Haft sei kein Thema, aber „wir sehen die Notwendigkeit, die zeitlich höchste Strafe zu verhängen“.

Zusammen mit O. war auch der Tschetschene T. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde für schuldig der schweren Nötigung, der terroristischen Organisation und der kriminellen Vereinigung befunden. In seinem Fall wurde die Strafe vom OLG etwas vermindert, er muss jetzt achteinhalb statt zehn Jahren ins Gefängnis. Ihm wurde seine Unbescholtenheit zugutegehalten. Er ist zwar vorbestraft, doch diese Strafe war zum Tatzeitpunkt noch nicht rechtskräftig gewesen. Gegen diese Entscheidungen des OLG ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

Bei Verfassungsgerichtshof abgeblitzt

Nach der Verurteilung des Predigers - mehr dazu in IS-Prozess: 20 Jahre Haft für Prediger (13.7.2016) - Mitte Juli 2016 vor einem Geschworenengericht zu 20 Jahren Haft wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sowie Anstiftung zum Mord und zu schwerer Nötigung, ist Mirsad O. Ende Juni 2017 mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt - mehr dazu in Hassprediger mit VfGH-Beschwerde abgeblitzt (7.7.2017).

Der serbische Staatsbürger sah sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil Urteile von Geschworenengerichten nicht begründet werden müssten. Dem wurde nicht stattgegeben und der Schuldspruch bestätigt.

Predigten auch via YouTube

Laut Staatsanwaltschaft soll Mirsad O. immer wieder junge Männer von Österreich nach Syrien geschickt haben, dafür verantwortlich sein, dass diese sich dem IS angeschlossen haben - und zum Teil starben. Den Islam durch den Dschihad zu verbreiten, soll die Kernbotschaft des Predigers gewesen sein - so die Staatsanwaltschaft bei der Hauptverhandlung im Frühjahr 2016.

Zielpublikum sollen junge Muslime im Alter von 14 bis 30 Jahren gewesen sein. In Mirsad O.s Predigten und auch über einen eigenen YouTube-Kanal sollen diese - laut Anklage - praktisch einer Gehirnwäsche unterzogen worden sein. Der im Prozess immer sehr wortgewandt und besonders höflich auftretende Mann hatte vor Gericht erklärt, er habe nur so gepredigt, wie er es in Saudi-Arabien gelernt habe. Von Aufforderungen zum Kampf wollte er nichts wissen.