Missbrauchsvorwürfe: Kahr klagt „Süddeutsche“

Der Anwalt des mit Missbrauchsvorwürfen konfrontierten früheren ÖSV-Trainers Karl „Charly“ Kahr hat Klagen gegen die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) eingebracht. Es gehe dabei unter anderem um die Verletzung der Unschuldsvermutung.

Die „SZ“ hatte vergangene Woche eine ehemalige Skirennläuferin zitiert, die berichtet hatte, im Winter 1968/69 in ihrer Zeit beim ÖSV vom damaligen Damen-Cheftrainer Kahr vergewaltigt worden zu sein; eine weitere Rennläuferin gab an, sie habe im Winter 1976 einer Vergewaltigung durch Kahr gerade noch entkommen können. In beiden Fällen berief sich die Zeitung auf eidesstattliche Erklärungen. Kahr hatte sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe dementiert - mehr dazu in Kahr weist Missbrauchsvorwürfe zurück (9.2.2018).

„Jedenfalls verjährt“

„Das grausame Spiel besteht darin, dass die Damen unter dem Deckmantel der Anonymität schwerste Anschuldigungen erheben, die jedenfalls verjährt sind“, so Kahrs Anwalt Manfred Ainedter am Mittwoch zur APA. Die Rennläuferin, die in der „SZ“ von der Vergewaltigung berichtet hatte, hatte angegeben, zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt gewesen zu sein. Die Verjährungsfrist von 20 Jahren beginne laut Ainedter in derartigen Fällen, wenn die Opfer 28 sind.

„Keine Person des öffentlichen Interesses“

Daher sieht Kahrs Anwalt auch eine Verletzung der Privatsphäre bzw. des höchstpersönlichen Lebensbereiches. Sein Mandant sei längst „keine Person des öffentlichen Interesses“ mehr, meinte der Anwalt. „Charly“ Kahr ist 85 Jahre alt, der Steirer, fast zehn Jahre lang auch Chefcoach der ÖSV-Herren, ist seit 1985 nicht mehr als Trainer im Rennsport aktiv.

Die medienrechtlichen Entschädigungsanträge, die er gegen die „SZ“ gestellt habe, betreffen laut Ainedter die Paragrafen 6, 7 und 7a Mediengesetz; sie seien beim Landesgericht für Strafsachen in Wien eingereicht worden.