Prozess um mit Harnstoff vergiftete Rinder

Ein 60 Jahre alter Weststeirer musste sich am Freitag in Graz zum zweiten Mal wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Der Mann soll die Rinder seines Nachbarn mit Harnstoff vergiftet haben. Sieben Tiere verendeten.

Im Herbst 2015 und Anfang 2016 soll der Angeklagte den Tieren des ihm bekannten Landwirts Harnstoff in giftiger Menge ins Fressen gestreut haben. Der Fall war bereits einmal im August 2016 vor Gericht: Damals wurde der 60-Jährige wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung zu zehn Monaten Haft – ein Monat davon unbedingt - verurteilt; zudem wurde dem geschädigten Landwirt in erster Instanz ein Schadenersatz von 16.800 Euro zugesprochen - mehr dazu in Tierquälerei: Zehn Monate teilbedingte Haft (19.8.2016).

Oberlandesgericht sah „nur“ Versuch

Der Beschuldigte erkannte das Urteil aber nicht an und ging in Berufung. Das Oberlandesgericht sah im Gegensatz zum Straflandesgericht „nur“ den Versuch und gab den Fall zurück, damit die Beweiswürdigung ergänzt wird. Deshalb musste der Pensionist, der sich angeblich vom Gestank aus der Güllegrube des Anwesens gestört gefühlt hatte, nun noch einmal vor Gericht.

Angeklagter soll öfter im Stall gewesen sein

Am Freitag blieb er dabei, dass er nur zwei Mal im Stall gewesen sein will - und das tue ihm auch leid: „Ich hatte wegen meiner Erkrankung ein Black-Out“, sagte er vor Gericht. Bei den beiden Malen hatten die Rinder den Harnstoff jedoch nicht gefressen und waren daher auch ohne Schäden davongekommen.

Laut Staatsanwaltschaft war der Beschuldigte aber öfter unbemerkt im Stall und mischte das Düngemittel in giftiger Dosis dem Futter unter. Sieben Kühe und Kälber verendeten innerhalb eines Zeitraums von mehreren Monaten.

Mit Überwachungskamera überführt

Dem Gutachten zufolge waren die Rinder jeweils plötzlich über Nacht tot, ohne Anzeichen von Krankheiten; Harnstoff ist schon nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar. Der Landwirt schilderte am Freitag vor der Richterin, dass er nach ersten Verdachtsfällen im Dezember eine Wildkamera installierte, die jedoch keine befriedigenden Ergebnisse lieferte, weil sie bei der ständigen Bewegung im Stall dauernd Bilder machte.

Der Milchbauer besorgte sich daher eine professionelle Überwachungskamera und installierte diese Mitte Jänner 2016: Sie zeichnete 24 Stunden lang auf, und jeden Tag in der Früh sichtete die Altbäuerin den Zeitraum von 21.00 Uhr bis 4.00 Uhr. Am 2. Februar wurde der Verdächtige dann im Stall durch die Bilder überführt.

Prozess für Gutachten vertagt

Erst da habe der Landwirt bemerkt, dass der Verdächtige möglicherweise nicht erst nach 21.00 Uhr, sondern schon vorher unbemerkt im Stall gewesen sein dürfte - so der Vorwurf. Beweise dafür gibt es jedoch nicht, da die Aufzeichnungen nach etwa zwei Tagen wieder überspielt wurden. Nach der Installation der Kamera starben jedenfalls keine Tiere mehr. Der Prozess wurde für ein weiteres Gutachten vertagt.