Grundwasser: Einschränkungen beim Düngen

Mehr als eineinhalb Jahre ist in der Steiermark über einen Kompromiss beim Thema Grundwasserschutz verhandelt worden. Jetzt wurde eine neue Verordnung unterschrieben, Landwirte werden beim Düngen eingeschränkt.

Seit Jahren gibt es mit der Qualität des Grundwassers in der südlichen Steiermark Probleme. Immer wieder hat man versucht, die Nitratbelastung zu senken - so wurde etwa die Gülle versuchsweise mit Pflanzenkohle versetzt - mehr dazu in Pflanzenkohle soll Nitratbelastung verringern (15.8.2017).

Jetzt hat man sich auf eine Einschränkung für die Bauern verständigt, um die hohen Nitratwerte in den Griff bekommen - ein Kompromiss zwischen den beteiligten Stellen. ÖVP-Agrarlandesrat Johann Seitinger erklärt: „Es gibt in den verschiedenen Regionen für verschiedene Früchte entsprechende Einschränkungen, weil nicht so hohe Düngergaben gegeben werden können, wie es die Frucht aufnehmen könnte.“

Gangbarer Weg für Landwirtschaftskammer

Eine andere Bewertungsbasis regelt nun unter anderem die Menge und den Ausbringungszeitpunkt von Gülle. Für Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher ein gangbarer Weg: „Gegenüber der bestehenden Verordnung, die sozusagen gegen den Willen der Interessensvertretung, absolut gegen den Willen der betreffenden Bäuerinnen und Bauern verordnet worden ist, ist diese vorliegende Novellierung bzw. künftige Verordnung ein tragfähiger Kompromiss.“

Wasserqualität soll zumindest gehalten werden

Dennoch müssen Bauern immer noch mit Einbußen bei den Erträgen rechnen, so Titschenbacher. Beim Grundwasser erwartet man sich eine Verbesserung, so Bruno Saurer, Obmann des Steirischen Wasserversorgungsverbandes: „Wenn alles eingehalten wird, gehen wir davon aus, dass sich die Grundwasserqualität zumindest nicht verschlechtert und da und dort wo sie schlecht ist, verbessert.“

Für SPÖ-Umweltlandesrat Anton Lang hat der Schutz des Grundwassers oberste Priorität: „Nur gemeinsam können wir die Trinkwasserversorgung für eine Bevölkerungsgruppe von rund 600.000 Steirerinnen und Steirern sichern. Über vernünftige Vorschläge, die unseren Landwirten helfen, war ich und bin ich selbstverständlich jederzeit bereit, offen zu diskutieren.“

Vierjährige Prüfungszeit

Ob die neue Verordnung den gewünschten Effekt bringt, prüft innerhalb der nächsten vier Jahre ein Lenkungsausschuss - geleitet von TU-Graz-Rektor Harald Kainz. Die Einhaltung der Verordnung wird vom Land und Gewässer-Aufsichtsorganen kontrolliert.

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