Keine „Pickerl“-Nachfrist mehr für einige Kfz

Die Nachfrist von vier Monaten beim Kfz-“Pickerl” gehört ab 20. Mai bei einigen Fahrzeugen der Vergangenheit an. Betroffen von der neuen Regelung – basierend auf einer EU-Richtlinie - sind Lkws, Busse, Taxis und Anhänger.

Auch wenn der Überprüfungstermin zur § 57a-Begutachtung schon verstrichen und das Pickerl somit abgelaufen war, konnte man sich als Lenker bisher auf eine Nachfrist von vier Monaten verlassen - und für alle Pkw-Besitzer gilt diese Nachfrist auch weiterhin.

Autofahrerklub rechnet mit großer Nachfrage

Ab 20. Mai entfällt diese Nachfrist aber für alle Lkws, für Taxis, Busse, Rettungsfahrzeuge, Anhänger über 3,5 Tonnen, für Zugmaschinen, Transportkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die Besitzer müssen das Pickerl künftig im Monat der Erstzulassung machen lassen bzw. in den drei Monaten davor.

Johann Temmel vom ÖAMTC rechnet mit einer großen Nachfrage nach Überprüfungsterminen: „Mit einer sehr starken Nachfrage rund um den Mai kann gerechnet werden. Man sollte sich doch einen Termin vereinbaren, damit man nicht allzu lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss.“

Kürzere Frist bei Mängeln

Eine Übergangsregelung gibt es für all jene, die ihren Pickerl-Termin von jetzt bis Mai haben: Für sie gilt heuer noch die Vier-Monats-Nachfrist. Und noch eine weitere Verschärfung tritt mit 20. Mai in Kraft: Wenn bei einem Fahrzeug ein schwerer Mangel festgestellt wurde, haben die Besitzer statt vier nur noch zwei Monate lang Zeit, das Fahrzeug wieder verkehrstüchtig machen zulassen.

Strafen bei abgelaufenem Pickerl

Der Sprecher der Sparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer, Peter Lackner, warnt jedenfalls davor, mit einem abgelaufenen Pickerl zu fahren, denn dann kann die Versicherung bei einem Schaden viel Geld vom Fahrzeugbesitzer zurückverlangen: „Dann heißt das, bis 11.000 Euro kann sich die Versicherung im Schadensfall bei mir regressieren“, so Lackner; außerdem können bis zu 5.000 Euro an Strafe fällig werden und zwar sowohl für den Fahrzeugbesitzer, als auch für den Lenker.

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