Rinderbauer wegen Haltungsmängel angezeigt

Ein Rinderbauer muss wegen Haltungsmängel mit einer Anzeige rechnen: Zwei Tiere des 57-Jährigen aus Neuberg an der Mürz mussten eingeschläfert werden - ob sie aufgrund schlechter Haltung krank waren, ist noch unklar.

Bei der Polizeiinspektion Neuberg an der Mürz ging eine anonyme Anzeige ein: Der 57-Jährige soll seine Rinder bei Eiseskälte im Freien halten, zwei Rinder seien offensichtlich krank, hieß es.

Zwei Rinder wurden eingeschläfert

Die Polizei leitete Ermittlungen ein und ging zum Hof des Obersteirers. Dort stellten die Beamten fest, dass zwei der etwa 20 Rinder neben einem Stallgebäude im Freien lagen und scheinbar nicht mehr in der Lage waren aufzustehen. Der verständigte Amtstierarzt veranlasste die Einschläferung der beiden Tiere; ob die beiden Rinder aufgrund von Haltungsmängel krank wurden, steht allerdings noch nicht fest, so der Amtstierarzt des Bezirkes Bruck-Mürzzuschlag, Norbert Tomaschek, auf Anfrage.

Stall derzeit nicht benutzbar

Der Landwirt würde seine Rinder grundsätzlich im Freien halten, so Tomaschek, was an sich nichts Schlechtes wäre. In den letzten Monaten habe der 57-Jährige seinen Stall umgebaut und war dabei mit einigen Problemen konfrontiert: Aufgrund eines Wasserschadens sei der Stall derzeit nicht benutzbar, da Wasser in das Gebäude gelangte und die Tiere im Stall im Dreck stehen würden.

Als „Notlösung“ und aufgrund des Kälteeinbruchs habe der Landwirt den Tieren zwei Unterstände im Freien gebaut, so der Amtstierarzt, der bei den zwei Rindern von „überraschenden Todesfällen“ spricht.

Ausreichend gefüttert und getränkt

Bisher seien bei dem Landwirt keine Fütterungsmängel festgestellt worden, er habe seine Tiere immer ausreichend gefüttert und getränkt; sehr wohl habe es aber schon im Vorjahr ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Haltungsmängel gegeben: Man werde sich die Situation in den nächsten Tagen sehr genau ansehen, so Tomaschek. Das Ergebnis der Untersuchung bei den toten Rindern ist noch ausständig.