Osterfeuer: Strafen von bis zu 41.000 Euro

Das Entzünden von Osterfeuern ist gesetzlich streng geregelt. Für viele Steirer gehören Brauchtumsfeuer zu den wichtigsten Oster-Traditionen. Wer sich jedoch nicht an die Regeln hält, dem drohen Strafen von bis zu 41.000 Euro.

Generell sind Osterfeuer in der Steiermark am Karsamstag ab 15.00 Uhr und bis Ostersonntag um 3.00 Uhr Früh erlaubt - jedoch nicht überall. In Graz sind sie generell untersagt, in den Feinstaubsanierungsgebieten dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen entzündet werden.

Thomas Meier vom Landesfeuerwehrverband Steiermark erklärt: „Eingeschränkt möglich sind Brauchtumsfeuer in den südlichen Gemeinden des Bezirks Graz-Umgebung bzw. in Teilen des Bezirks Leibnitz. Da ist es möglich, pro Gemeinde ein Brauchtumsfeuer zu entzünden.“

Klare Regelungen, was verbrannt werden darf

Außerhalb der Feinstaubsanierungsgebiete dürfen auch Privatpersonen ein Brauchtumsfeuer entzünden, und zwar jetzt zu Ostern bzw. zu den Sonnwendfeiern im Juni: „Wenn wir von Brauchtsumfeuer sprechen, sprechen wir von einem Feuer, wo nur trockene Pflanzenreste und Holzschnitt verbrannt werden dürfen.“

Osterfeuer

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Sämtliche Richtlinien für Osterfeuer finden Sie hier zusammengefasst.

Werden andere Abfälle verbrannt, drohen Strafen von bis 41.000 Euro. Wer gegen das Luftreinhaltegesetz verstößt, also ein Brauchtumsfeuer in einem Gebiet entzündet, wo es nicht erlaubt ist, der muss bis zu 3.630 Euro Strafe zahlen.

Rat, Brauchtumsfeuer vorab zu melden

Privatpersonen, die ein Osterfeuer entzünden, rät Thomas Meier, das Feuer der ortszuständigen Feuerwehr zu melden: „Dann tun wir uns auch leichter, denn, wenn ein Notruf einlangt, dass es da oder dort vermutlich brennen sollte, können wir es geografisch eingrenzen, sodass man davon ausgehen kann, dass es sich um ein Osterfeuer handelt.“

Im Vorjahr verzeichneten die steirischen Feuerwehren während der Osterfeuer 100 Einsätze, die meisten bezogen sich jedoch auf Brandsicherheitswachen, „wo wir im Vorfeld gebeten wurden, bei den Osterfeuern für den notwendigen Brandschutz zu sorgen“, so Meier. So muss ein Brauchtumsfeuer etwa 50 Meter Abstand zum nächsten Gebäude, 40 Meter Abstand zu Baumbeständen und 100 Meter Abstand zur nächsten Straße aufweisen.

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