Messerstich: Sieben Jahre Haft und Einweisung
Am 20. September fuhren der 18 Jahre alte Angeklagte aus Leoben, das 20 Jahre alte Opfer aus dem Bezirk Murtal und ein weiterer Berufsschüler mit dem Auto des Opfers vom Internat der Berufsschule Fürstenfeld zu einem nahe gelegenen Supermarkt. Schon auf dieser Fahrt gerieten sich 18-Jährige und der 20-Jährige wegen der Musik im Auto in die Haare.
Ohne Vorwarnung zugestochen
Nach dem Einkauf setzten sich das Opfer und der dritte Begleiter in das Auto und fuhren los - zunächst ohne den späteren Täter. Sie drehten eine Runde mit dem Pkw, kehrten dann aber zu dem Parkplatz zurück. Der Angeklagte riss die Autotür auf, warf seinen Einkauf hinein und setzte sich auf die Rückbank.
Nach kurzer Fahrt nahm er laut Anklageschrift ein Klappmesser aus seiner Hosentasche und stach ohne Vorwarnung mit der zehn Zentimeter langen Klinge in den Oberkörper des 20-Jährigen; dann zog er das Messer heraus, stieg aus dem Auto und flüchtete.
Opfer lebensgefährlich verletzt
Das lebensgefährlich verletzte Opfer musste im Spital notoperiert werden und überlebte den Angriff nur knapp. Der Täter entsorgte unterdessen das Messer in einem Mistkübel und ließ sich später widerstandslos festnehmen - mehr dazu in 18-Jähriger von Schulkollegen niedergestochen (20.9.2017).
„Ich war angefressen“
Beim Prozess am Donnerstag überraschte der Angeklagte zunächst durch sein Aussehen: Auf Fotos vom Tag der Tat hatte der 18-Jährige kurz geschnittene Haare, eine kurze Hose und T-Shirt in Militärmuster - „gefährlich“, so ein Richter. Beim Prozess hingegen wirkte der junge Mann gepflegt mit mittellangem Haar sowie Anzughose und Hemd. „Sie schauen lieb aus, wenn man das vergleicht“, stellte der Richter fest und wollte wissen, wie es zu diesem Wandel kam - darauf hatte der Tischlerlehrling aber keine Antwort.
„Ich wollte es ihm zurückgeben. Ihn verletzen.“
In weiterer Folge meinte der Angeklagte stotternd und weinerlich, dass er „angefressen“ gewesen sei, weil das Opfer immer wieder gesagt habe, er würde nie etwas erreichen. „Ich wollte es ihm zurückgeben, ihn verletzen.“ Eine Mordabsicht stritt der 18-Jährige am Donnerstag aber ab.
Einem Gutachten zufolge sei der Angeklagte emotional instabil und könne seine Aggressionen nicht kontrollieren; auch ein bereits vor der Tat absolviertes Anti-Aggressionstraining dürfte nicht den erhofften Erfolg gebracht haben.
Nicht rechtskräftig
Die Geschworenen sprachen den 18-Jährigen der schweren Körperverletzung schuldig. Das Urteil: Sieben Jahre Haft sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.