Telekom-Prozess: Freispruch für Schönegger

Die Neuauflage des Telekom-Prozesses hat Freitag mit Freisprüchen geendet: Der frühere Grazer ÖVP-Politiker Bernd Schönegger und zwei weitere Angeklagte müssen keine Strafe abbüßen.

In einem ersten Verfahren hatte das Trio wegen Untreue noch bedingte Haftstrafen ausgefasst - diese Urteile waren aber vom OGH aufgehoben worden. Bei der Neuauflage des Prozesses um eine „verdeckte Parteispende“ der Telekom an die ÖVP am Landesgericht in Wien gab es nicht allzu viel Neues - mehr dazu in Wenig Neues bei Schönegger-Prozess.

Nicht schuldig bekannt

Sowohl der frühere steirische ÖVP-Politiker Bernd Schönegger als auch ein ebenfalls angeklagter ehemaliger Telekom-Manager bekannten sich nicht schuldig. In Schutz genommen hatte Schönegger schon im ersten Verfahren die ebenfalls angeklagte damalige Werberin der Grazer ÖVP, der das auch noch ein Urteil wegen Begünstigung eingebracht hatte.

Die Frau wollte sich am Donnerstag schuldig zur Beitragstäterschaft zur Untreue bekennen, wobei ihre Ausführungen aber derart waren, dass sie der Richter nicht als Geständnis anerkannte.

Drei Freisprüche

Der Schöffensenat sah bei der Neuauflage weder das Delikt der Untreue noch des schweren Betrugs durch die Angeklagten erfüllt - alle drei Angeklagten wurden freigesprochen. Dass am Ende des zweitägigen Verfahrens am Wiener Straflandesgericht Freisprüche stehen würden, hatte sich spätestens nach dem Schlussplädoyer des Staatsanwalts angedeutet: Er warb dafür, „die Kirche im Dorf zu lassen“ und merkte an, einen Freispruch bei lebensnaher Betrachtung „durchaus gerechtfertigt“ zu finden.

Zurückziehen konnte bzw. wollte er die Anklage aber nicht, da es sich in der prominenten Causa um einen berichtspflichtigen Fall handelt - das ist wohl auch der Grund, warum das Urteil nicht bereits am Freitag rechtskräftig wurde.

Verhandlung „mit der zweiten Reihe“

Der vorsitzende Richter merkte in der Urteilsbegründung an, das Problem sei, dass die Vorgänge einerseits bereits ein Jahrzehnt zurücklägen und man andererseits nun „mit der zweiten Reihe“ verhandle, denn die Vorstände der Telekom seien bereits rechtskräftig freigesprochen bzw. in der gesamten Telekom-Causa Kronzeugen.