Alkohol: Wirtschaftskammer schult Jugendschutz

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Getränke mit gebranntem Alkohol nicht an Jugendliche unter 18 verkauft werden. Damit dies besser eingehalten wird, bietet die Wirtschaftskammer nun Gratiskurse zum Thema Jugendschutz an.

Wenn sie wollen, dann kommen Jugendliche unter 16 an Alkohol - das zeigen Testkäufe: Im Jahr 2016 etwa verkauften 38 Prozent der getesteten Betriebe Alkohol oder Tabak an Jugendliche unter der rechtlichen Altersgrenze.

„Alltag ist oft herausfordernd“

Die Bemühungen der Wirtschaft seien groß, sagt Bianca Heppner von der Initiative „Weniger Alkohol - mehr vom Leben“ des Gesundheitsfonds Steiermark. Altersdrehscheiben sollen seit einigen Jahren die schnelle Kontrolle des Alters von Jugendlichen erleichtern - in der Praxis passieren dennoch oft Fehler: „Der Alltag ist einfach herausfordernd. Wenn 15 Personen an der Kasse stehen, ist es nicht immer ganz einfach, das einzuhalten. Die Jugendlichen sind auch schlau, wenn sie etwas kaufen möchten, und oft ist auch eine Sprachbarriere die Herausforderung.“

Theorie und Praxis

Neben den Eltern sind Gastronomie, Handel und Tankstellen eine wichtige Säule für die Einhaltung des Jugendschutzes. Daher werden ab sofort gezielt für diese Betriebe erstmalig Kurse zum Thema Jugendschutz angeboten.

Ein Teil der vierstündigen Schulung betrifft die rechtlichen Grundlagen, der zweite Teil ist ein Deeskalationstraining für Stresssituationen, beschreibt Bianca Heppner: „Es werden wirklich auch Situationen aus dem Alltag durchgespielt, also wirklich sehr praxisbezogen. Da werden die Mitarbeiter firm gemacht für stressige Situationen oder Situationen, wo sie mit schwieriger Klientel umgehen müssen, oder wenn der 14-Jährige sagt, er ist schon 18 und möchte eine Flasche Wodka kaufen.“

Ambitioniertes Ziel

Das Ziel des Gesundheitsfonds ist ambitioniert: Die Zahl jener Betriebe, die bei Testkäufen Alkohol ausgeben, soll von 38 auf zehn Prozent sinken. Die Tendenz ist jedenfalls positiv: Vor vier Jahren haben noch 50 Prozent der Testbetriebe Alkohol an unter 16-Jährige ausgeschenkt oder verkauft.

Übrigens: Auch ein Aperolspritzer ist streng genommen für unter 18-Jährige nicht erlaubt, weil das Getränk gebrannten Alkohol enthält.

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