Kind bei Raub dabei: Haftstrafen für Paar

Ein Paar ist im Grazer Straflandesgericht wegen schweren Raubes zu jeweils viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden überfielen im Februar in Graz einen 85-Jährigen – mit dabei war das achtjährige Kind der Frau.

Der 33-jährige Erstangeklagte und seine gleichaltrige Lebensgefährtin - sie stammen beide aus Rumänien - kommen seit dem letzten Jahr immer wieder zum Betteln nach Österreich.

„Das Kind hat zugeschaut“

Anfang Februar sollen sie - so die Anklage - den Pensionisten in seiner Wohnung in Graz ausgeraubt haben. Nach dem Eindringen in die Wohnung soll der 33-Jährige den Pensionisten an den Handgelenken fixiert haben, während die Frau einige Zimmer durchsuchte. „Das Kind hat zugeschaut“, so der 85-Jährige bei der Befragung, der außerdem beide Angeklagten als Täter identifizieren konnte - mehr dazu in Kind bei Raub dabei: Mutter in Haft (6.2.2018).

Frau teilgeständig

Die Frau zeigte sich bereits bei der Polizei teilgeständig und bestätigte am Donnerstag ihre Aussage: Sie habe lediglich etwa 250 Euro aus der Tasche des Opfers genommen; weder sie noch ihr Lebensgefährte hätten Gewalt angewendet.

Angeklagter änderte Aussage

Der getrennt befragte Erstangeklagte wich beim Prozess von seiner Polizei-Aussage ab: Der Pensionist habe „Polizei, Polizei“ gerufen; daraufhin sei der 33-Jährige aus der Wohnung geflüchtet - die man zuvor gemeinsam mit dem Geschädigten betreten habe. Bei der Polizei war noch von einem Stoßen und Schubsen des Opfers die Rede, welches er lediglich abgewehrt habe. Auf die Frage des Richters, wann er denn nun die Wahrheit gesagt habe, antwortete der Angeklagte am Donnerstag: „Heute!“

Der Richter fragte beide Angeklagten, warum die Tochter der 33-Jährigen bei der Aktion dabei war. Beide antworteten: „Zu Hause kann niemand auf sie aufpassen, darum ist sie mitgekommen.“

Ähnlicher Fall in OÖ

Vor dem Raub in Graz sollen die beiden Angeklagten bereits in Steyr eine 94-Jährige mit ähnlichen Methoden um 50 Euro erleichtert haben: Die Frau öffnete die Türe, weil sie dachte, ihr Essen werde geliefert - dann soll ihr die 33-Jährige den Mund zugehalten und sie bestohlen haben. Diesen Vorwurf bestritten beide vehement. Sie wurden allerdings von einem Pfarrer beobachtet, wie sie zu ihrem Auto liefen und überstürzt wegfuhren.

Einschlägige Vorstrafen

„Ist das ein Zufall, dass das alles Pensionisten sind?“, fragte der Richter. „Wir läuten überall“, meinte der Angeklagte. Er beschrieb, dass sie um Arbeit fragen oder betteln würden und meistens etwas Geld, oft auch Lebensmittel oder Kleidung erhalten würden. „Sie leben davon, dass die Leute nett zu ihnen sind, wieso haben sie da dem Herren 290 Euro weggenommen?“, wollte der Richter wissen. „Davon habe ich erst später erfahren“, rechtfertigte sich der Angeklagte. Der Schöffensenat glaubte den beiden nicht, sie wurden zu jeweils viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei den beiden Rumänen kam erschwerend hinzu, dass er eine, sie aber gleich zehn einschlägige Vorstrafen hat.