Jugendschutz: Jugendanwältin für „Spielraum“

Das neue Jugendschutz gesetz sieht einige Lockerungen vor: Kritik daran kam vom Grazer Bürgermeister. Weniger dramatisch sieht die steirische Kinder- und Jugenanwältin das neue Jugendgesetz. Sie setzt auf Eigenverantwortung.

Kinder und Jugendliche dürfen in der Steiermark künftig länger fortgehen als bisher. Die Ausgehzeiten verschieben sich um zwei Stunden nach hinten. Die Länder einigten sich am Freitag wie berichtet auf ein einheitliches Jugendgesetz - und das sieht für die Steiermark deutliche Lockerungen vor - mehr dazu in Außer OÖ: Länder bei Jugendschutz einig.

Unter 14 Jahren ausgehen bis 23:00 Uhr

Kinder unter 14 Jahren dürfen in der Steiermark künftig nicht wie bisher bis 21 sondern bis 23:00 Uhr ohne Eltern ausbleiben, bei den 14 bis 16-Jährigen sieht das Gesetz eine Verlängerung der Ausgehzeit von 23:00 Uhr auf 1:00 Uhr vor. Aber was macht zum Beispiel ein 12-Jähriger um 23:00 Uhr auf der Straße, fragen sich jetzt so manche. Die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffer-Barac versteht zwar die Bedenken, will das ganze aber wie sie sagt differenzierter sehen.

Appell an Eigenverantwortung

„Ich bin selber Mutter eines Kindes in diesem Alter und ich weiß, dass das immer ein sehr schwieriger Abwägungsgrad ist“, so Denise Schiffrer-Barac. Sie appelliere hier auch an die Verantwortung der Eltern, so die Anwältin: „Jedes Kind ist in der Entwicklung verschieden weit, und daher muss man individuell auf das Kind eingehen und sich ansehen, wie weit das Kind in der sozialen Kompetenz, Reife und Entwicklung und das festlegen und beurteilen. Und das können jene, die nahe am Kind sind, am besten.“

„Man muss Spielraum geben“

Die steirische Kinder und Jugendanwältin glaubt aber auch fest an die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen selbst. „Man muss den Kindern und Jugendlichen auch einen Spielraum geben und den Spielraum nicht so eng machen, dass 99 Prozent derer, die sich an die Spielregeln halten, wesentlich dadurch mehr eingeschränkt werden. Das ist schon etwas, was man klar einfordern muss, und hier gibt es wirklich eine Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen. Und ich bin überzeugt davon, dass diese Kinder und Jugendlichen in der Steiermark diese Kompetenz haben.“

Positiver Blick auf weitere Änderungen

Dass Kinder und Jugendliche die gesetzlich ausgedehnten neuen Ausgehzeiten auch voll ausschöpfen werden, glaubt Denise Schiffrer-Barac nicht, das seien Einzelfälle aber nicht die Regel, so die steirische Kinder- und Jugendanwältin. Positiv sieht sich auch die anderen Änderungen im neuen Jugendgesetz. Rauchen wird erst ab dem 18. Lebenjahr erlaubt. Alkohl wie Bier und Wein darf erst ab dem 16. Lebensjahr, hochprozentiger Alkohol erst ab dem 18. Lebensjahr konsumiert werden.

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