SCS-Klage gegen Wirtschaftskammer abgewiesen

Im Zuge der Auseinandersetzung um die rechtliche Zulässigkeit einer Einzelstandortverordnung der Shopping City Seiersberg hat die SCS 2016 die Wirtschaftskammer geklagt - diese Klage wurde nun vom Oberlandesgericht Graz abgewiesen.

Im März des Vorjahres hatte ein von der steirischen Wirtschaftskammer (WK) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten für Aufregung gesorgt. Es führte zu einer Klage der SCS gegen die WK Steiermark, deren Direktor Karl-Heinz Dernoscheg und den Gutachter - mehr dazu in Prozess: Shopping City gegen Wirtschaftskammer (21.6.2017).

Schon in erster Instanz abgewiesen

Beklagt wurden Äußerungen der Wirtschaftskammer, die den Eindruck erweckt hätten, dass die Einkaufszentren ohne Vorliegen des baurechtlichen Konsenses betrieben würden und sich selbst in eine „prekäre Rechtslage gebracht hätten“. Weiters sei das Gutachten einem Medium zugespielt und zugleich der Shopping City vorenthalten worden.

Im September des Vorjahres hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz sowohl die Klage gegen die Wirtschaftskammer als auch gegen deren Direktor Dernoscheg in erster Instanz abgewiesen - mehr dazu in Wirtschaftskammer: Seiersberg-Klage abgewiesen (27.9.2017).

„Entscheidung wenig überraschend“

Die Entscheidung der zweiten Instanz, des OLG Graz, sei daher aus Sicht der Wirtschaftskammer nun „wenig überraschend“: Schließlich sei auch die zweite Klage gegen den Gutachter - der in seiner Expertise eine kritische Haltung gegenüber einer Einzelstandortverordnung einnahm - seitens der klagenden Parteien vor rund einem Jahr „unter Anspruchsverzicht“ zurückgezogen worden.

„Es freut mich, dass die Justiz unsere korrekte Vorgehensweise hier so deutlich bestätigt hat. Als Wirtschaftskammer ging es uns stets um die Rechtssicherheit, nicht zuletzt der Seiersberger Unternehmer sowie deren Mitarbeiter. Es darf hier keine weitere rechtlich fragile Lösung geben“, kommentierte Dernoscheg die jüngste Entscheidung des OLG, die bereits rechtskräftig sei.

„Bewusster Entschluss“ gegen Revision

Seitens der Eigentümer der Shopping City Seiersberg, Martin Klein und Christian Guzy, hieß es am Montag: „Wir haben uns, trotz guter Erfolgsaussichten gegen eine Revision entschieden. Obwohl wir die Vorgehensweise der Wirtschaftskammer gegen uns als Mitgliedsbetrieb nach wie vor missbilligen, wurde damit unsererseits ein bewusster Schritt der Deeskalation gesetzt.“

Die Shopping City Seiersberg besteht aus fünf Häusern, die durch Brücken - sie werden rechtlich als sogenannte Interessentenwege geführt - verbunden sind. Mittels der Interessentenwege können Kunden direkt unter Dach von Gebäude zu Gebäude gehen. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Rechtskonstruktion auf, das Land reagierte daraufhin mit einem neuen Straßengesetz.

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