LK: Herkunft von Kantinenessen soll klar sein

Die Landwirtschaftskammer fordert eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung wie etwa Kantinen. Bereits eingeführt ist die rot-weiß-rote Lupe.

Bei der Woche der Landwirtschaft von 29. April bis 6. Mai dreht sich österreichweit alles um die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung wie Schulen, Kantinen, Mensen, Krankenhäusern sowie Pflege- und Seniorenheimen.

Verpflichtende Kennzeichnung verlangt

"Die Gäste und Kunden haben keine Wahlfreiheit, wünschen sich aber Transparenz durch eine klare Herkunftskennzeichnung des Kantinen-Essens“, sagte Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher. Das bestätigt auch eine aktuelle GfK-Umfrage vom März 2018: Die Steirer sind österreichweit die größten Konsumpatrioten – 79 Prozent wünschen sich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Zutaten wie Fleisch und Eier sowie von Fleisch- und Eiprodukten beim Kantinen-Essen, in Gesamtösterreich sind es 68 Prozent. „Um auch beim Großküchen-Essen für Entscheidungsfreiheit und Vertrauen in ein gutes Essen zu sorgen, verlangt die Landwirtschaftskammer eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung“, so Titschenbacher.

Steiermarkweit werden täglich 500.000 Essen außer Haus verzehrt, österreichweit 2,5 Millionen mit steigender Tendenz.

Rot-weiß-rote Lupe

An der rot-weiß-roten Lupe „Gut zu wissen“ erkennt man auf den ersten Blick die Herkunft der verwendeten Lebensmittel in Kantinen. Auch die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen: „Öffentlich geführte Großküchen müssen nicht mehr die billigsten Lebensmittel, sondern können nach dem Bestbieterprinzip regionale Lebensmittel einkaufen“, so Titschenbacher. Auch das Regierungsprogramm sieht eine verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch und Eiern in Kantinen sowie eine Pflichtkennzeichnung von verarbeiteten Produkten aus Fleisch und Eiern vor.

Beispiele aus Europa

Transparenz bei der Herkunft der Lebensmittel ist ein anhaltender Trend. Sieben EU-Ländern hat die EU-Kommission ihren diesbezüglichen nationalen Vorstoß genehmigt. Seit 2017 kennzeichnet etwa Frankreich alle Fleischprodukte, die mehr als acht Prozent Fleischanteil haben und alle Milchprodukte mit mehr als 50 Prozent Milchanteil. Auch in Finnland muss das Ursprungsland bei verarbeiteten Produkten aus Fleisch und Milch angegeben werden. In der Schweiz ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte in allen Gastrobetrieben - von Kebap-Anbietern bis zu Großküchen - seit 1995 verpflichtend.

Gesundheitslandesrat zu Regionalität

„Als Gesundheitslandesrat ist es mein zentrales Anliegen, die Gesundheit der steirischen Bevölkerung nachhaltig zu stützen und konsequent zu verbessern. Ausgewogene Ernährung und moderate Bewegung haben einen wesentlichen Anteil an der Gesundheit der Steirerinnen und Steirer. Wir geben in der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft rund 11,5 Millionen Euro pro Jahr für den Lebensmitteleinkauf aus, davon werden zirka 80 Prozent regional eingekauft“, betonte Gesundheitslandesrat Christopher Drexler.

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