Polizist löschte Unfalldaten: Diversion

Wegen Amtsmissbrauchs ist am Dienstag ein junger Polizist in Graz vor Gericht gestanden: Der Mann soll nach einem Verkehrsunfall im Oktober des Vorjahres Daten des Schuldigen aus einem Polizeicomputer gelöscht haben.

Der Unfall hatte sich im Oktober des Vorjahres in Graz ereignet: Das Auto einer jungen Lenkerin war an einer Kreuzung von einem anderen Wagen touchiert worden; ein Blechschaden entstand. Der Unfallverursacher blieb allerdings nicht stehen, sondern fuhr davon, weshalb die Autofahrerin ihre Schwester am Beifahreristz bat, ein Foto vom Kennzeichen des flüchtenden Autolenkers zu machen.

„Kann mich nicht erinnern“

Mit dem Foto fuhren die beiden Frauen dann zur nächstgelegenen Polizeistation, wo sie Anzeige erstatteten: Der Unfallverursacher wurde vom dortigen Polizisten ausgehoben; die Daten aufgenommen. Kurz danach, als der Akt ans Strafamt weitergeleitet wurde, waren allerdings Teile davon gelöscht - und zwar das Foto des Kennzeichens und die Daten des flüchtigen Autolenkers - laut Computersystem von besagtem Polizisten.

„Warum haben Sie das gemacht?“, wollte der Richter am Dienstag wissen. „Warum kann ich nicht sagen. Ich kann mich an die Amtshandlung auch gar nicht erinnern. Vielleicht, weil ich mich nicht hundertprozentig auf den Dienst konzentriert hatte. Ich habe im September nämlich mit dem Hausbau begonnen“, versuchte sich der angeklagte Polizist zu erklären. Für die Staatsanwältin jedoch nicht nachvollziehbar: „Unbearbeitet Liegenlassen: Okay. Aber Löschen: Nein“, stellte sie klar.

Diversion akzeptiert

Die betroffene Autolenkerin, die als Zeugin geladen war, gab an, sie habe den Eindruck gehabt, der Polizist habe sie nicht ganz ernst genommen. Der Beamte kannte die beiden Unfallgegner nicht - er beteuerte auch, er habe niemandem einen Vorteil verschaffen wollen.

Der Richter meinte, er werde nicht schlau aus dem Angeklagten, schlug aber eine Diversion vor: 2.550 Euro plus 150 Euro Verfahrenskosten muss der Polizist binnen eines Monats zahlen. Sobald er diese Strafe bezahlt hat, gilt er weiterhin als unbescholten - somit hat der Vorfall auch keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Der Polizist nahm die Strafe an.