Ärzte nicht zu Reanimationsschulung verpflichtet

Sind Hausärzte ausreichend für Notfälle ausgebildet? Diese Frage stellt sich nach einem Prozess, in dem einem Arzt Fehler bei der Wiederbelebung vorgeworfen wurden. Eine Reanimationsschulung ist aber nicht verpflichtend.

Mit einem Freispruch ging am Mittwoch in Leoben der Prozess gegen einen Hausarzt zu Ende, dem vorgeworfen wurde, bei einer Wiederbelebung Fehler gemacht zu haben - mehr dazu in Reanimation scheiterte: Arzt freigesprochen.

50 Stunden Fortbildung jährlich

Hausärzte müssen ihr breites Fachwissen im Ausmaß von jährlich 40 Stunden auffrischen, zehn weitere Stunden müssen zum Beispiel organisatorischen Themen gewidmet werden. Alle fünf Jahre kontrolliert die Ärztekammer den positiven Abschluss der Stunden.

Themenwahl steht dem Arzt frei

Die Auswahl der geeigneten Präsenz- und Online-Fortbildungen ist groß - welche sie belegen, steht den Medizinern frei. Sie hätten dabei aber eine Eigenverantwortung, so der in der Ärztekammer Steiermark zuständige Fortbildungsreferent und Arzt Hermann Toplak, „wobei der Arzt aufgerufen ist, letztlich die Notwendigkeit für Fortbildung in vielen Gebieten auch selbst zu erkennen“, je nachdem, wo er Schwächen oder Schwerpunkte hat - und die Ärzte würden das auch tun, so Toplak.

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ORF

Eine Verpflichtung, sich mit dem Thema Wiederbelebung auseinander zu setzen, gibt es nur für Mediziner mit gültiger Notarzt-Ausbildung - sie müssen die Reanimation alle zwei Jahre auffrischen -, für alle anderen Hausärzte besteht diese Verpflichtung aber nicht, heißt es von der Ärztekammer. Lediglich zu Beginn der Berufslaufbahn wird ein entsprechender Kurs absolviert: „Fakt ist nur eine einfache Reanimation zu Beginn - dazu brauche ich jetzt keinen Notarztkurs, und wenn man das einmal richtig gelernt hat, kann man das eigentlich auch“, so Toplak.

Reanimation bei den nächsten Fortbildungstagen

Auch die Zahl der Notfälle in Hausarztpraxen sei laut Toplak - zumindest in seinem Umfeld - gering; man wolle hier aber österreichweite Zahlen erheben. Außerdem werde man bei den nächsten Fortbildungstagen in der Steiermark das Thema Reanimation behandeln: „Wir werden dort entsprechende Workshops anbieten, da kann man sicher sein“, sagt Toplak.

Interne Trainings vorgeschrieben

Mit den Mitarbeitern in den Hausarztpraxen müssen die Ärzte jedoch regelmäßig Notfälle üben - das schreibt die Verordnung zur Qualitätssicherung der Ärztekammer vor. Außerdem ist darin geregelt, dass die Reanimation vom Arzt oder einem geschulten Mitarbeiter im Anlassfall sofort zu erfolgen hat.

Geregelt ist ebenfalls, dass zumindest ein Beatmungsbeutel in der Ordination vorhanden sein muss. Die weitere Notfall-Ausstattung muss der Ausbildung und den Fertigkeiten des Arztes entsprechen. Vorgaben, die die Ärzte laut der Ärztekammer Österreich einhalten.

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