Konsument bestimmt nun über seine Daten

Am Freitag tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Damit gelten europaweit die gleichen Regeln in Sachen Datenschutz - und Konsumenten können bestimmen, welche Daten von ihnen gespeichert werden.

Firmen müssen künftig fragen, bevor sie persönliche Daten wie etwa die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse oder das Geburtsdatum der Konsumenten speichern - mehr dazu in Lascher Umgang mit Daten soll enden (news.ORF.at).

Konsument bestimmt über seine Daten

Es besteht dann die Möglichkeit, zuzustimmen, dass persönliche Daten gesammelt werden, man kann es ablehnen oder auch nur die Speicherung bestimmter Daten erlauben. Zudem müssen Firmen Auskunft darüber geben, welche Daten sie von Konsumenten gespeichert haben, und Konsumenten können bei Firmen das Löschen eigener Daten anfordern - diese müssen dann innerhalb eines Monats die Daten entfernen.

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Daten dürfen nur dann ohne Erlaubnis abgespeichert werden, wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt oder ein Auftrag - etwa die Lieferung einer Bestellung an eine bestimmte Adresse - abzuwickeln ist; auch im Bereich der Lohnverrechnung gibt es Ausnahmen, da diese gesetzlich vorgeschrieben ist.

Neues Datenschutzgesetz bewegt

Die steirischen Betriebe setzten sich in den letzten Monaten intensiv mit der Umsetzung der DSGVO auseinander, heißt es von der Wirtschaftskammer: Fast 11.500 Menschen besuchten die angebotenen Infoveranstaltungen, mehr als 4.000 Anfragen kamen per Telefon.

Mehraufwand für Betriebe

Der zusätzliche Aufwand für Firmen - diese müssen alles rund um die personenbezogenen Daten dokumentieren - sei unterschiedlich, so der Unternehmensberater Dominic Neumann: Bei Kleinunternehmen spricht er von rund drei bis vier Stunden Mehraufwand, bei Konzernen hingegen könne es mehrere Monate dauern, bis alles dokumentiert ist, da die neue Datenschutzverordnung auch die Mitarbeiterdaten miteinschließt.

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Was bedeutet die Datenschutzverordnung?

Nach zweijähriger Übergangsphase ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten - aber was bedeutet sie nun für jeden einzelnen?

Strafen: Alles noch offen

Die ab Freitag durchgesetzte EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) war das vorherrschende Thema der vergangenen Monate - zumindest im eigenen Postfach, in dem Unternehmen praktisch täglich über die Auswirkungen der neuen Regelung informiert haben. Mit dem Stichtag dürfte die Zahl der Hinweise per E-Mail zwar abnehmen, doch für Unternehmen bleiben viele Unklarheiten aufrecht.

Die Strafen, die die EU vorsieht, könnten drakonisch ausfallen. Das dient freilich auch der Abschreckung und als Ansporn, die Regelungen umzusetzen. Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind vonseiten der EU vorgesehen.

Wie drakonisch die Bestrafungen bei Brüchen der DSGVO tatsächlich ausfallen werden und wie der Modus Operandi bei Prüfungen sei, können Experten derzeit aber noch nicht einschätzen - das werde man erst erfahren, sobald die ersten Fälle bei der Datenschutzbehörde und vor den Gerichten landen, heißt es von Expertenseite - mehr dazu in Von der Verwarnung zur Millionenstrafe (news.ORF.at).

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