„Quotenmohr“: Kurzmann klagt Ö1 und „Presse“

Der dritte Landtagspräsident Gerhard Kurzmann (FPÖ) will rechtliche Schritte gegen Ö1 und „Presse“ einleiten. In Berichten sei der Eindruck erweckt worden, Kurzmann habe Songcontest-Starter Cesar Sampson als „Quotenmohr“ bezeichnet.

Konkret gehe es, so heißt es in einem Bericht der „Kleinen Zeitung“, um einen Beitrag im Ö1-Abendjournal bzw. einen Beitrag der Online-Ausgabe der „Presse“, heißt es aus der Grazer Anwaltskanzlei Lehofer.

Gegendarstellung und Entschädigung gefordert

„Wir verlangen eine Gegendarstellung im Sinne des Medienrechts, denn die Behauptungen sind nachweislich nicht richtig“, so die Anwälte. Man habe bereits am Montag Emails an die Redaktionen geschickt, am Dienstag sei die Forderung postalisch und eingeschrieben auf den Weg gebracht worden; zudem werde eine Entschädigung „von symbolischem Wert“ wegen Kränkung begehrt - wobei man eine außergerichtliche Einigung anstrebe.

„Würde keinesfalls so einen Ausdruck verwenden“

Die beiden Medien hätten den falschen Eindruck erweckt, Kurzmann habe in seinen Beiträgen für die Zeitschrift „Aula“ den Song-Contest-Teilnehmer Cesar Sampson als „Quotenmohr“ bezeichnet; diese Bezeichnung habe ein anderer Autor der „Aula“ verwendet - mehr dazu in Wieder Wirbel um „Aula“. Laut dem Bericht der „Kleinen Zeitung“ sagte Kurzmann, mit dem „Quotenmohr“-Beitrag habe er überhaupt nichts zu tun: „Ich würde keinesfalls so einen Ausdruck verwenden.“ Er sei nicht mit allem, was in der „Aula“ gedruckt werde, einverstanden, sehe aber keinen Grund, dort künftig nicht weiterhin zu schreiben, so Kurzmann.

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