Grazer „Identitäre“: Prozesstermine stehen fest

Das Landesgericht Graz hat die Prozesstermine gegen Vertreter und Sympathisanten der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) festgesetzt. Prozessstart ist am 4. Juli. 17 Personen sind angeklagt.

Zehn führende Vertreter der IBÖ und sieben Sympathisanten müssen sich ab Juli vor dem Landesgericht Graz wegen Verhetzung sowie der Gründung einer kriminellen Vereinigung verantworten. Der Verhandlungszeitraum ist auf drei Wochen angesetzt - der 31. Juli ist als letzter Prozesstag anberaumt. An den Prozesstagen würde von 9.00 bis 15.00 Uhr verhandelt werden, heißt es seitens des Landesgerichts für Strafsachen.

Die Anklagepunkte

Den Angeklagten wird die Beteiligung an der mutmaßlich kriminellen Vereinigung IBÖ in Form von einer Mitgliedschaft vorgeworfen. Sie sollen strafbare Handlungen begangen bzw. die Vereinigung gefördert haben, so die Staatsanwaltschaft. Weitere Anklagepunkte sind die Verbreitung ihrer „radikalen, fremden- und islamfeindlichen Ideologie“, der Verkauf von Propagandamaterial über das Internet und der eigens dafür errichtete Versandhandel. Auch das Vorantreiben der Schaffung einer gesamteuropäischen Identitären Bewegung durch die laufende Zusammenarbeit mit Vertretern der in Deutschland, Frankreich, der Schweiz und Italien tätigen Bewegungen wurde dabei aufgelistet.

"Identitäre Bewegung"

APA/Erwin Scheriau

Bereits 2012 soll sich der Großteil der Beschuldigten an der Gründung des „Vereins zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität“ beteiligt haben. Neben den registrierten Vereinsmitgliedern gibt es auch eine Vielzahl an aktiv unterstützenden Sympathisanten. Finanziert wird die IBÖ zu einem großen Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden - mehr dazu in Verhetzung: Zehn Identitäre angeklagt (14.5.2018 ).

IBÖ machte durch „Aktionen“ auf sich aufmerksam

Der Staatsanwaltschaft Graz zufolge hat der Verein durch die spektakulären Aktionen der Führungsmitglieder der IBÖ vor allem seit Beginn 2016 Bekanntheit erlangt. Dazu gehörten ihr Versandhandel mit dem Verkauf von Kleidung wie Leibchen, Jacken und Hosen mit Uniformcharakter sowie andere Artikel, die mit IBÖ-Parolen und -Logos versehen wurden. Auch Aktionen, wie etwa jene auf dem Dach des Hauses der steirischen Grünen im April 2016 und eine Störaktion an der Uni Klagenfurt im selben Jahr, sowie die Verfilmung und Veröffentlichung dieser „Auftritte“ sind Teil der Anklage.