„Verwirrung“ um neue Krankenstandskontrollen

Die Regierung plant strengere Kontrollen bei Krankenständen und will dabei spezielle Softwareprogramme einsetzen. Bei der steirischen GKK zeigte man sich dazu am Dienstag „sehr verwirrt“, die Umsetzbarkeit wird bezweifelt.

Im Initiativantrag über den geplanten Zwölfstunden-Arbeitstag, der von ÖVP und Freiheitlichen dem Parlament zugewiesen wurde, ist auch ein Passus zum elektronischen Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Dienstnehmer enthalten. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will dazu ein elektronisches „Risiko- und Auffälligkeitsanalysetool“ zum Einsatz bringen, das bislang auf den Dienstgeberbereich abgezielt hat. Konkret wurde es beim Verdacht von Schwarzarbeit oder Scheinanmeldungen von Firmen eingesetzt. Jetzt soll mit diesem Programm auch vorgetäuschten Krankenständen nachgegangen werden - mehr dazu in Schärfere Kontrollen von Arbeitnehmern.

DSGVO außer Kraft gesetzt?

Der steirische GKK-Obmann Josef Harb kann sich das derzeit aber nicht vorstellen. „Mangels Abstimmung von Inhalts- und Machbarkeitsanalyse wissen wir nicht wie das technisch geht, die Ziele sind uns nicht klar, auch Datensicherheit ist ein großes Thema. Wir haben gehört, dass die Datenschutzgrundverordnung extra dafür außer Kraft gesetzt werden soll, mit dem Argument `überwiegendes öffentliches Interesse´ - also das ist alles sehr verwirrend.“

Auch dass man mit dem Tool dem missbräuchlichen Bezug von Heilmitteln, und Heilbehelfen nachspüren kann, bezweifelt der steirische GKK-Obmann: „Ich stell mir das lustig vor, wenn dann zum Beispiel Hörgeräte gebraucht werden - und mit dem Tool soll festgestellt werden, ob die Hörgeräte gerechtfertigter Weise konsumiert werden.“

Harb vermutet „Geschenk an Arbeitgeberseite“

Der Bedarf eines solchen Programms ist für Harb generell völlig fraglich. Die Krankenstände seien rückläufig in ganz Österreich und auch in der Steiermark. Außerdem habe man bereits ein Tool im Einsatz, mit dem versucht werde, auffällige Krankenstände zu eruieren. Harb vermutet ein „Geschenk an die Arbeitgeberseite“. Sollte das Gesetz beschlossen werden, werde man es natürlich umsetzen müssen - derzeit würde es aber noch viele Fragezeichen geben, so der steirische GKK-Obmann.

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