Fördermissbrauch: Urteil im Rettungsboot-Fall

Der ehemalige Chef der Wasserrettung ist am Dienstag am Grazer Straflandesgericht wegen Fördermissbrauchs verurteilt worden. Hintergrund war die Finanzierung eines Rettungsboots, das gefördert, aber nie gekauft wurde.

Wegen Fördermissbrauchs wurde der Angeklagte zu 15.000 Euro Strafe sowie Schadenersatz in Höhe der ungerechtfertigten Förderung von 40.000 Euro an die Stadt Graz verurteilt. Er meldete sofort Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann war ursprünglich wegen schweren Betrugs angeklagt gewesen, wurde letztlich aber nur wegen Fördermissbrauchs verurteilt.

Gefördertes Boot nie gekauft

Der komplizierte Fall kam bereits 2012 auf, nun wurde er mit dem Urteil vorerst beendet. Der Beschuldigte hatte für die Wasserrettung mit der Berufsfeuerwehr Graz vertraglich vereinbart, dass er für diese unter anderem ein bestimmtes Rettungsboot zur Verfügung stelle.

Dafür suchte er um eine Projektförderung an und erhielt von der Stadt Graz 40.000 Euro. Das Boot wurde allerdings nie gekauft, da das dafür vorgesehene Bootshaus noch nicht fertig war - mehr dazu in Prozess um „verloren gegangenes“ Rettungsboot (17.05.2018).

Nie alle Unterlagen vorgelegt

Das Projekt kam nicht mehr zustande, da der Angeklagte nicht mehr in der Führungsposition war. Von dem Geld fehlte jedoch jede Spur. Der Beschuldigte sagte aus, nichts angerührt zu haben. Er führe das Minus auf die nicht erfolgte Basissubvention seitens des Landes zurück, da seitens der Antragsteller nie alle Unterlagen vorgelegt werden konnten, so die Aussage eines Zeugen.

Die 40.000 Euro wurden jedenfalls verbraucht - aber offenbar für andere Dinge, allerdings schon von der Wasserrettung, meinte der Beschuldigte. „Offenbar nicht ordnungsgemäß, sonst wäre kein Rückruf erfolgt“, betonte der Staatsanwalt.